Die Schweizerische Eidgenossenschaft ging aus den sogenannten Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden hervor. Als inoffizielles und mythologisiertes Gründungsdokument gilt der Bundesbrief von 1291, die älteste noch erhaltene Bündnisurkunde. Im Westfälischen Frieden von 1648 gelang ihr die Anerkennung ihrer staatsrechtlichen Unabhängigkeit. Der heutige Bundesstaat besteht seit 1848. Der Name Schweiz stammt vom Urkanton Schwyz.


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Die drei Urkantone oder Waldstätte (Orte) Uri, Schwyz und (bei allerdings unsicherer Lesart) Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen Königs Rudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die «Gründung» der Alten Eidgenossenschaft und damit der 1. August als Schweizer Nationalfeiertag festgelegt.

Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25. November 1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayer. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich die Reichsstädte Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wird als die Acht Alten Orte bezeichnet.

Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach (die Lombardei, die ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Habsburger gefährdet sah, hatte die eidgenössische Bewaffnung finanziert) und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen, habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie (auf Betreiben von Kaiser Sigismund) die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg (1436–1450), in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. In der Schlacht bei St. Jakob an der Birs wurden die Hilfstruppen der Armagnaken zwar nicht geschlagen, sie zogen sich jedoch angesichts der hohen Verluste wieder zurück. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, sodass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11. Juni 1474 in der «Ewigen Richtung» angesichts der Bedrohung durch Herzog Karl den Kühnen von Burgund gezwungen sah, die Alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrichs III. gegen Karl den Kühnen und zerstörten in den Burgunderkriegen im Verbund mit Lothringen und Habsburg dessen Reich. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten.
Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform des deutschen Königs und späteren Kaisers Maximilian I. Der Versuch Maximilians, die Eidgenossen im Schwabenkrieg gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel.

Als konkrete Folge schlossen sich 1501 Basel und Schaffhausen dem Eidgenössischen Bund an, der sich zu den Dreizehn Alten Orten weiterentwickelte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten Zugewandten Orte, insbesondere das Wallis und die Drei Bünde, aber auch Monarchien wie die Fürstabtei St. Gallen oder die Grafschaft Neuenburg. Die Siege in den Burgunderkriegen und im Schwabenkrieg und ihre moderne Infanterietaktik begründeten den Ruf der eidgenössischen Kämpfer und gaben dem Söldnerwesen enormen Auftrieb. Bis ins 19. Jahrhundert blieb dieses in den ländlichen Regionen der Innerschweiz ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. Aus jener Zeit stammt auch die Schweizergarde, die der Papst Julius II. 1506 gründete. Bis 1513 gelang den Eidgenossen die Eroberung des heutigen Tessins und schliesslich sogar von Mailand, über das sie die Schutzherrschaft ausübten. Nach der Niederlage gegen Frankreich in der Schlacht bei Marignano 1515 endete die militärische Dominanz über Oberitalien. Der politische Mythos der Unbesiegbarkeit der Schweizer war widerlegt, und es offenbarte sich die politische Zerstrittenheit der Orte untereinander. Dadurch wurde ab 1515 eine wirksame Aussenpolitik verhindert, und es begann die Phase des «Stillsitzens» (heute Neutralitätspolitik). Die Dreizehn Orte schlossen 1521 ein Soldbündnis mit Frankreich ab und erhielten dafür Pensionen, Zoll- und Handelsvergünstigungen und politischen Beistand bei inneren und äusseren Konflikten.

Die von Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland aus und führte zu grossen Spannungen zwischen den verschiedenen Kantonen. Nach dem religiös begründeten Ersten und Zweiten Kappelerkrieg kam es 1531 im Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Graubünden blieben reformiert; die Urkantone, Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg blieben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch, das durch sein Wirken zum «reformierten Rom» wurde. Trotzdem kam es noch zweimal in den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionsgruppen unter den Orten. Die Zwinglianer und Calvinisten vereinigten sich 1536 im Helvetischen Bekenntnis und begründeten damit die reformierte Kirche, die sich über England, Schottland und die Niederlande weltweit verbreitete.

Angesichts der Wirren und Verwüstungen des Dreissigjährigen Krieges beschloss die Eidgenossenschaft 1647 im Defensionale von Wil, die «immerwährende bewaffnete Neutralität» und verhielt sich in den Kriegen des 17. und 18. Jahrhunderts weitgehend neutral. Am 24. Oktober 1648 erreichten die Schweizer Kantone im Westfälischen Frieden die Anerkennung ihrer Ausgliederung aus dem Heiligen Römischen Reich und wurden somit unabhängig. Die Auslegung des betreffenden Art. VI IPO bzw. § 61 IPM war umstritten, wurde dann jedoch überwiegend als Anerkennung der völkerrechtlichen Souveränität interpretiert. Im Inneren verhinderte die religiöse Spaltung eine Reform des anachronistischen eidgenössischen Bündnisgeflechts. Besonders die städtischen Kantone konsolidierten im 17. und 18. Jahrhundert ihre Herrschaft im Inneren im absolutistischen Sinn und entwickelten sich wirtschaftlich teilweise so stark, dass von einer Proto-Industrialisierung gesprochen werden kann. Trotzdem blieb die Eidgenossenschaft als Ganzes hinter den Entwicklungen zurück und wurde in der zeitgenössischen Literatur als rückständig, ungeordnet und überkommen wahrgenommen. Damit kontrastiert die in der Aufklärung in Literatur und Malerei vorherrschende Darstellung der Schweiz als Alpenidyll, Arkadien oder als Ort urtümlicher Demokratie (Rousseau).



Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft nach kurzer Gegenwehr von Frankreich besetzt und unter der Bezeichnung «Helvetische Republik» als Tochterrepublik seinem Einflussgebiet einverleibt. Die Helvetische Republik war das erste moderne Staatswesen auf Schweizer Gebiet und im Gegensatz zur Tradition als Einheitsstaat stark zentralistisch organisiert. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Rechtsgleichheit, Schaffung eines einheitlichen Wirtschafts- und Währungsraumes, Glaubens- und Gewissensfreiheit waren nur einige der fortschrittlichen Neuerungen, die damit Eingang in die Schweiz fanden. Als französischer Satellitenstaat wurde die Helvetische Republik jedoch in die Kriegsereignisse der Koalitionskriege hineingezogen und mehrfach Kriegsschauplatz. Nach mehreren Staatsstreichen und der Niederschlagung eines bewaffneten Aufstands verordnete Napoleon Bonaparte 1803 in der Mediationsakte der Schweiz wieder eine föderalistische Verfassung mit autonomen Kantonen. Als Staatsname wurde die Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft» festgelegt. Die ehemaligen Untertanengebiete und die Zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt.
1815 wurden die inneren und äusseren Grenzen der Schweiz im Wiener Kongress international anerkannt. Die Grossmächte verordneten der Schweiz «immerwährende bewaffnete Neutralität», um ihr Gebiet dem Einfluss Frankreichs zu entziehen. Zu den 19 Kantonen der Mediationszeit kamen nun noch Neuenburg, Wallis und Genf hinzu, der Kanton Bern erhielt das Gebiet des Fürstbistums Basel. Die Schweiz wurde durch den «Bundesvertrag» wieder zu einem Staatenbund, sodass während der folgenden Epoche der Restauration die Eigenständigkeit der Kantone gegenüber der napoleonischen Zeit wieder grösser war. Der Kanton Jura entstand erst 1979 durch die Abspaltung eines Teils des 1815 zum Kanton Bern geschlagenen Gebiets.