Verschwörungstheorie: Buchautor drohen 18 Monate Haft

Wird jetzt „Political Correctness“ mit Haftstrafen durchgesetzt?

29. März 2017

Luxemburgs Staatsanwaltschaft scheint die „Political Correctness“ mit aller Staatsgewalt durchsetzen zu wollen. Insbesondere Beleidigungen von Flüchtlingen und Asylanten oder die Verbreitung rechtsextremer Ansichten werden mit der Forderung nach drastischen Haftstrafen verfolgt. Luxemburgs Justiz versucht jegliche Kritik an Flüchtlingen und Asylanten schon im Keim zu ersticken.

Und so fordert sie wieder einmal eine hohe Gefängnisstrafe gegen einen Buchautor. Diesmal sogar ohne jegliche Bewährung. Der Autor Hubert H. (58) hatte in seinem 300-seitigen Werk mit dem Titel „Seit wann fahren Sklaven Auto?“ eine rechte Verschwörungstheorie aufgebaut. Besonders krass minimiert er dabei tatsächlich die Gräuel des Holocaust. „Die abgeschnittenen Haare (wegen der Läuse), Haufen von Schuhen und Kleidung (die Gefangenen bekamen Uniformen), viele leere Dosen Zyklon B (zur Desinfektion), Bilder von mageren Gefangenen (die an Typhus litten), die uns alle erschaudern lassen und unser Mitgefühl wecken. All diese Elemente sind kein Beweis für einen Holocaust in die Gaskammern“, heißt es in einer Passage.

Während Hubert H. erklärte: „Ich habe keine schlechten Absichten und ich beabsichtige nicht, den Holocaust in Frage zu stellen“, sieht dies die Staatsanwaltschaft völlig anders. Sie sieht den Tatbestand der „Holocaustleugnung“ gegeben. Und packt den dicken Knüppel aus. Sie fordert eine völlig überzogene Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung sowie eine Geldstrafe. Die noch vorhandenen Bücher sollen eingezogen werden.

„Seine Kommentare sind ekelhaft“, so die berechtigte Einschätzung des Rechtsanwalt François Moyse, Anwalt des Klägers „L’association MemoShoah“. „Er minimiert die Nazi-Gräuel.“ Und fordert eine Bestrafung. Jedoch ohne auf das Strafmaß einzugehen. Der Anwalt des Angeklagten plädiert auf Freispruch: „Mein Mandant bestrietet die Existenz des Holocausts nicht. Er benutzte unglückliche Formulierungen.“ Das Urteil soll am 4. Mai ergehen.

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