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View Full Version : Erleichterte Integration grenznaher Regionen als neue Schweizer Kantone



The Lawspeaker
09-07-2010, 04:51 AM
Erleichterte Integration grenznaher Regionen als neue Schweizer Kantone (http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20103215)

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, einen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen zu erarbeiten, damit grenznahe Regionen in der Form neuer Kantone in die Schweiz integriert werden können, wenn die Mehrheit der dortigen Bevölkerung ein solches Begehren stellen würde.

Begründung
Gewisse an die Schweiz angrenzende Gebiete leiden unter dem Mangel an Interesse der jeweiligen nationalen und europäischen Classe Politique gegenüber den Anliegen dieser grenznahen Regionen. Deren Bedürfnis, sich gegenüber der Zentralregierung (oder gegenüber Brüssel) für autonom zu erklären, wächst. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung so rasch als möglich einen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen zu präsentieren, damit sich folgende grenznahen Departemente, Provinzen und Länder der Schweizerischen Eidgenossenschaft in der Form neuer Kantone anschliessen können, falls eine Mehrheit der dortigen Bevölkerung dies wünscht:

Elsass (F); Aosta (I); Bozen (I); Jura (F); Vorarlberg (A); Ain (F); Savoyen (F); Baden-Württemberg (BRD); Varese (I); Como (I) und andere (die Liste ist nicht abschliessend!). Die genannten Regionen haben in der Vergangenheit bereits dahingehende Interessen in demokratischer Form geäussert und damit auch Interesse am Initiativ- und am Referendumsrecht, diesen Vorzügen der direkten Demokratie, bekundet. Die genannten grenznahen Regionen wünschen sich seit langem mehr Souveränität für ihre Bürgerinnen und Bürger, also eine Demokratie der Nähe mit menschlichem Antlitz. Ihre Integration in die Eidgenossenschaft wäre für beide Seiten von Vorteil und würde keine unlösbaren politischen Probleme zur Folge haben. Es handelt sich dabei um ein politisches Zeichen, mit dem proaktiv für eine Erweiterung des Schweizer Souveränitätsmodells geworben werden soll, anstatt dass die Schweiz sich einem schleichenden Beitritt zur Europäischen Union hingibt, einem Gebilde, dessen zentralistische Institutionen zu ihren Bürgerinnen und Bürgern keine Verbindung mehr haben.
Antwort des Bundesrates vom 19.05.2010

Eine Revision der Bundesverfassung, die den an unseren Staat angrenzenden Regionen die Möglichkeit geben würde, sich der Schweizerischen Eidgenossenschaft anzuschliessen, würde einen unfreundlichen politischen Akt darstellen, den die Nachbarstaaten zu Recht als Provokation auffassen könnten. Sie würde demnach die Beziehungen zu den betroffenen Staaten in schwerwiegender Weise beeinträchtigen.

Diese Revision wäre nicht nur politisch unangemessen, sondern auch aus Sicht des Völkerrechts problematisch. Sie würde ein Grundprinzip der Völkerrechtsordnung verletzen, da es in dieser kein allgemeines Sezessionsrecht gibt. Ein Sezessionsrecht kann nur als "ultima ratio" in aussergewöhnlichen Situationen geltend gemacht werden - Voraussetzungen, die hier in keiner Weise vorliegen.

Schliesslich erinnert der Bundesrat daran, dass die Bundesversammlung einer vergleichbaren Bestimmung in einer kantonalen Verfassung die Gewährleistung verweigert hat. Artikel 138 der jurassischen Verfassung, der vorsah, dass der Kanton Jura jeden Teil des jurassischen Gebiets, der von der Abstimmung vom 23. Juni 1974 betroffen war, hätte aufnehmen können, sofern sich diese Region entsprechend den rechtlichen Bestimmungen von Bund und betroffenem Kanton abgespalten hätte, wurde vom Bund nicht gewährleistet (Art. 1 des Bundesbeschlusses vom 28. September 1977, BBl 1977 III 256). Es wäre demnach zumindest paradox, wenn in der Bundesverfassung eine Bestimmung eingefügt würde, die die Bundesversammlung in einer kantonalen Verfassung abgelehnt hatte.

Erklärung des Bundesrates vom 19.05.2010
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Crossbow
09-07-2010, 07:52 PM
Erleichterte Integration grenznaher Regionen als neue Schweizer Kantone (http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20103215)

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, einen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen zu erarbeiten, damit grenznahe Regionen in der Form neuer Kantone in die Schweiz integriert werden können, wenn die Mehrheit der dortigen Bevölkerung ein solches Begehren stellen würde.

Begründung
Gewisse an die Schweiz angrenzende Gebiete leiden unter dem Mangel an Interesse der jeweiligen nationalen und europäischen Classe Politique gegenüber den Anliegen dieser grenznahen Regionen. Deren Bedürfnis, sich gegenüber der Zentralregierung (oder gegenüber Brüssel) für autonom zu erklären, wächst. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung so rasch als möglich einen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen zu präsentieren, damit sich folgende grenznahen Departemente, Provinzen und Länder der Schweizerischen Eidgenossenschaft in der Form neuer Kantone anschliessen können, falls eine Mehrheit der dortigen Bevölkerung dies wünscht:

Elsass (F); Aosta (I); Bozen (I); Jura (F); Vorarlberg (A); Ain (F); Savoyen (F); Baden-Württemberg (BRD); Varese (I); Como (I) und andere (die Liste ist nicht abschliessend!). Die genannten Regionen haben in der Vergangenheit bereits dahingehende Interessen in demokratischer Form geäussert und damit auch Interesse am Initiativ- und am Referendumsrecht, diesen Vorzügen der direkten Demokratie, bekundet. Die genannten grenznahen Regionen wünschen sich seit langem mehr Souveränität für ihre Bürgerinnen und Bürger, also eine Demokratie der Nähe mit menschlichem Antlitz. Ihre Integration in die Eidgenossenschaft wäre für beide Seiten von Vorteil und würde keine unlösbaren politischen Probleme zur Folge haben. Es handelt sich dabei um ein politisches Zeichen, mit dem proaktiv für eine Erweiterung des Schweizer Souveränitätsmodells geworben werden soll, anstatt dass die Schweiz sich einem schleichenden Beitritt zur Europäischen Union hingibt, einem Gebilde, dessen zentralistische Institutionen zu ihren Bürgerinnen und Bürgern keine Verbindung mehr haben.
Antwort des Bundesrates vom 19.05.2010

Eine Revision der Bundesverfassung, die den an unseren Staat angrenzenden Regionen die Möglichkeit geben würde, sich der Schweizerischen Eidgenossenschaft anzuschliessen, würde einen unfreundlichen politischen Akt darstellen, den die Nachbarstaaten zu Recht als Provokation auffassen könnten. Sie würde demnach die Beziehungen zu den betroffenen Staaten in schwerwiegender Weise beeinträchtigen.

Diese Revision wäre nicht nur politisch unangemessen, sondern auch aus Sicht des Völkerrechts problematisch. Sie würde ein Grundprinzip der Völkerrechtsordnung verletzen, da es in dieser kein allgemeines Sezessionsrecht gibt. Ein Sezessionsrecht kann nur als "ultima ratio" in aussergewöhnlichen Situationen geltend gemacht werden - Voraussetzungen, die hier in keiner Weise vorliegen.

Schliesslich erinnert der Bundesrat daran, dass die Bundesversammlung einer vergleichbaren Bestimmung in einer kantonalen Verfassung die Gewährleistung verweigert hat. Artikel 138 der jurassischen Verfassung, der vorsah, dass der Kanton Jura jeden Teil des jurassischen Gebiets, der von der Abstimmung vom 23. Juni 1974 betroffen war, hätte aufnehmen können, sofern sich diese Region entsprechend den rechtlichen Bestimmungen von Bund und betroffenem Kanton abgespalten hätte, wurde vom Bund nicht gewährleistet (Art. 1 des Bundesbeschlusses vom 28. September 1977, BBl 1977 III 256). Es wäre demnach zumindest paradox, wenn in der Bundesverfassung eine Bestimmung eingefügt würde, die die Bundesversammlung in einer kantonalen Verfassung abgelehnt hatte.

Erklärung des Bundesrates vom 19.05.2010
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Das wäre toll, die Schweiz usurpiert allmählich alle Länder Europas, und wir übernehmen dann selbstverständlich eine Menge Gesetze, die ihre heilsame Wirkung nicht verfehlen werden! ;)

The Lawspeaker
09-07-2010, 09:29 PM
I think that in case we can't form a new cabinet (and in case the same thing happens to the Southern Netherlands) that both North and South should apply for admission into Switzerland. :D

Svanhild
09-29-2010, 03:23 PM
Die Schweizer Volksabstimmungen sind gelebte Demokratie und ich kann verstehen warum nicht wenige Schwaben Teil der Schweiz werden wollen, aber es wäre sicherlich besser das deutsche System dem schweizer System so weit wie möglich anzugleichen statt Landfläche an die Schweiz zu verlieren. Außerdem ist Baden-Würtemberg allein fast doppelt so groß wie die Schweiz. :wink

The Lawspeaker
05-02-2013, 08:48 AM
Ik vraag me af wat hiervan geworden is. Haha misschien moeten we ons toch maar Zwitserland aansluiten want met dat kabinet en die Euro wordt het toch niets.