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I only will comment here because I want you to be happyKurzbericht vom dritten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
4. Juli 2018
übernommen von: http://die-heimkehr.info
Der dritte Prozeßtag begann nicht wie angekündigt um 12:30 Uhr, sondern erst um 13:15 Uhr. Gegenstand der heutigen Verhandlungen waren Vorträge der beiden Geschwister Schäfer über ihr bisheriges Leben, wo sie geboren wurden, wo sie aufgewachsen sind und was sie bisher in ihrem Leben gemacht haben. Beide sind im arktischen Kanada in vollkommen intakten Familienverhältnissen aufgewachsen und durften zu Hause nur Deutsch sprechen. Wenn die Großeltern aus Deutschland geschrieben haben, hat die Mutter den Brief der Familie vorgelesen. Für jedes Kind war zusätzlich ein eigener Brief dabei, den die Kinder dann wieder auf Deutsch beantworten mußten. So wurden sie gezwungen, Deutsch zu lernen, was sie als Kinder nicht wollten.
Solange die Eltern noch lebten, kamen sie oft – während der langen Schulferien in Kanada über 9 Wochen – nach Deutschland, um ihre Verwandten in NRW und in Bayern am Ammersee zu besuchen. Der Aufenthalt am Ammersee war für sie immer wie im Paradies, weil sie dort – ähnlich wie in Kanada – sehr naturnah leben konnten. Ihre Naturverbundenheit haben die beiden ihr ganzes Leben beibehalten. So hat Monika Schäfer Biologie studiert und später auch als Parkwächterin in einem Nationalpark in Kanada gearbeitet bevor sie Musiklehrerin für Geige wurde. Im Nationalpark war sie oft tagelang mit ihren Pferden allein in freier Wildnis unterwegs.
Alfred Schäfer hat ein ausgesprochen abenteuerliches Leben geführt. Er war mit dem Fahrrad 5 Jahre lang unterwegs, hat Amerika umrundet, war mit dem Fahrrad auch im Orient oder als Drachenflieger in der Luft. Dabei war er oftmals erheblichen Gefahrensituationen ausgesetzt, wie z.B. einem Absturz mit dem Drachen, die er nach seiner Überzeugung nur deshalb überlebt hat, weil er einen Schutzengel hat. Er hat auf seinen Reisen nie in Hotels übernachtet, sondern immer nur im Freien.
Der Vater der beiden Geschwister, ein Überlebender der Rheinwiesenlager, war in Kanada als Arzt bei den Eskimos tätig. Von ihm lernten sie, daß ein naturverbundenes Überleben in extremen Klimata und mit Naturvölkern nur möglich ist mit vollständig aufrichtiger und wahrhaftiger Haltung.
Nach dem Tod des Vaters wurde die Bindung der Geschwister enger miteinander, um die Familientraditionen aufrecht zu erhalten. Zu Weihnachten hat die Schwester Alfred und dessen Frau am Starnberger See in Tutzing mehrmals besucht, damit sie das Fest gemeinsam so feiern konnten, wie sie es mit ihren Eltern in Kanada immer gefeiert haben.
Als der Vortrag des Angeklagten von der Staatsanwältin unterbrochen wurde, wies der Anwalt daraufhin, daß nur der Vorsitzende unterbrechen dürfe, aber nicht sie. Ungewöhnlich war überhaupt, daß am heutigen Prozeßtag eine andere Staatsanwältin zugegen war als an den beiden ersten Verhandlungstagen. Es läßt die Vermutung aufkommen, daß der heutige Vortrag der Lebensläufe für den Prozeßausgang völlig irrelevant sein könnte, wenn die Staatsanwälte beliebig austauschbar sind.
Zum Schluss wurde ein kurzer Ausschnitt eines Videos gezeigt, in dem ein Judenstern und ein Hakenkreuz miteinander vergleichend beschrieben wurden. Das ist offenbar der Gegenstand der Anklage. Alfred Schäfer wurde zu diesem Video befragt. Der Anwalt hat die Rechtmäßigkeit der Befragung in Frage gestellt, weil die Bildsequenz aus dem Zusammenhang gerissen sei, ohne dabei zu fragen, warum diese beiden Symbole in dem Video beschrieben wurden.
https://wir-sind-monika.com/2018/07/...icht-muenchen/
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