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Thread: Meinungsverfolgung in Deutschland – Die „BRD-Stasi“ wird immer dreister!!

  1. #21
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    Kurzbericht vom neunten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    Juli 26, 2018i

    Die Verhandlung am heutigen 9. Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer wurde mit nur einer Unterbrechung von 45 Minuten als Mittagspause von morgens 9:15 Uhr bis 17:00 Uhr straff fortgesetzt. Nachdem der Vertreter des Rechtsanwaltes von Monika Schaefer, Herr Böhmer, begrüßt worden war, wurde das Video „Question about – Warum wir es geglaubt haben“ in englischer Sprache gezeigt. Die zwei anwesenden jungen Referendarinnen wurden anschließend, auf Wunsch des Staatsanwaltes gebeten, den Raum zu verlassen, weil sie der anschließenden Verlesung der deutschsprachigen Übersetzung durch eine Dolmetscherin nicht beiwohnen sollten.

    In diesem Video wird darüber berichtet, daß Steven Spielberg für seinen Film „Schindlers Liste“ Bildmaterial von Toten und Leichenbergen verwendet habe, die in Wahrheit jedoch nicht von getöteten Juden stammten, sondern von Menschen, die z.B. bei den Allierten Luftangriffen auf Nordhausen getötet worden seien. Bestätigt habe das ein Jude, der selbst im KL Mittelbau-Dora nördlich von Nordhausen gewesen sei. Nach seiner Aussage, seien die Toten nicht von den Nazis gewesen, sondern von der Royal Airforce und von den Amerikanern, die nach den Bombenangriffen auch noch mit Tieffliegern auf die Leute geschossen hätten.

    Im Video wurde gefragt, warum man in den Konzentrationslagern Krankenhäuser gehabt habe, wenn man die Juden habe umbringen wollen? Offenbar sei man doch daran interessiert gewesen, die Inhaftierten bei bester Gesundheit zu erhalten, um sie als Arbeitskräfte einsetzen zu können. Auch seien die Opferzahlen über 6 Mio laufend nach unten korrigiert worden. Die Zahl 4 Mio. stamme angeblich von Rudolf Höß und sei inzwischen auf 1 Mio herunter korrigiert worden. Bereits Jahrzehnte vor dem 2. WK seien Gerüchte kursiert, daß 6 Mio. Juden in Todesgefahr seien, worüber in verschiedenen Zeitungen berichtet worden sei. Aber die Geschichte über den HC würde sich ändern, weil sich inzwischen zahlreiche Behauptungen darüber als bloße Propaganda herausgestellt hätten. Als man in Amerika einen angeblichen Zeugen befragte, dessen Geschichte als frei erfunden entlarvt worden war, warum er denn solche Lügen verbreitet habe und wie er andere damit zu Unrecht beschuldigen konnte, habe dieser geantwortet: „Aber in meiner Vorstellung war es wahr!“

    Manipulierende Künstler wollten uns glauben machen, daß ein Duschraum als Gaskammer verwendet werden könne. Tatsächlich habe es vier Ungeziefervernichtungskammern gegeben. Die Kleidung habe man nach der Ungezieferbehandlung draußen zur Lüftung aufgehängt. Uns aber habe man verkauft, die Inhaftierten hätten nackt in eine Vergasungskammer gehen müssen. Bei Untersuchungen von angeblichen Gaskammern habe sich auch herausgestellt, daß nicht eine einzige Leitung in der Lage gewesen wäre, Gas irgendwohin zu transportieren.

    Anläßlich eines nationalen HC-Gedenktages habe man von einer 90-jährigen HC-Überlebenden berichtet, die behauptete, Himmler habe im November 1944 alle Vergasungsvorrichtungen abbauen lassen, um Beweise zu vernichten. Der preisgekrönte Journalist, der diese Geschichte gebracht habe und dessen Vater über einflussreiche Kontakte verfüge, sei aber selbst Jude und deshalb keine glaubwürdige Quelle.

    Ein weiteres Video in englischer Sprache mit dem Titel „Gerd Ittner – A Dissident speaking out“ wurde vorgeführt, in dem sich Gerd Ittner mit kräftiger Wortwahl darüber beklagt, daß man in der BRiD Meinungsdelikte kriminalisiere, auf der anderen Seite aber Straftaten von zugereisten Schwerstkriminellen bagatellisiere. Es müsse erlaubt sein, seine eigene Meinung zum Ausdruck zu bringen, denn wenn das System nur durch die Unterdrückung der freien Meinung aufrecht erhalten werden könne, werde es eines Tages vor der Todesstrafe auch nicht mehr zurück schrecken, wenn es der politische Meister so verlange. Jeder wisse doch, daß die Wahrheit nicht mehr aufzuhalten sei. Man müsse sich nicht schämen, wenn man die Lügen einmal geglaubt habe. Man müsse sich aber schämen, wenn man der letzte ist, der begreift, daß es Lügen seien. Alfred Schaefer kommentierte dieses Video mit dem Hinweis, daß es nicht aggressiv gemeint gewesen sei, sondern, daß es uns auf den Ernst unserer Lage aufmerksam machen sollte. Der RA ergänzte, daß der Schwerpunkt dieses Videos nicht auf dem HC lag, sondern sich auf die Meinungsfreiheit beziehe und vorwiegend im englischsprachigen Raum verbreitet worden sei.

    Ein drittes Video zeigt ein Gespräch zwischen Monika Schaefer, Alfred Schaefer und Brian, der selbst auch ein Videomacher im englischsprachigen Raum ist. Darin spricht Monika über die Lügenpropaganda, die bereits in der Schule verbreitet werde und über Filme überall präsent gehalten werde. Die tödlichste Waffe, die sie gegen uns eingesetzt hätten, sei die Lüge. Doch wenn man das einmal erkannt habe, verstehe man auch, warum die Juden in der Vergangenheit schon immer aus allen Ländern hinausgeworfen worden seien. Jetzt wollten sie ihr Geschäftsmodell auf die ganze weiße Rasse ausweiten und uns daran hindern, die Wahrheit zu verbreiten, indem sie sie als gefälschte Nachrichten, als Fake News bezeichneten.

    Alfred Schaefer fragte im Anschluß an diese Filmvorführung, warum die Juden in Kanada wollten, daß die Polizei hier in Deutschland seine Ausrüstung abholten? Eine Jüdin, Noel Egnazia, habe deutlich gesagt, die weiße Rasse sei das Krebsgeschwür der Menschheit. Wenn man also eine weiße Hautfarbe habe, sei man heute im Fadenkreuz der Juden.

    Der Richter erkundigte sich erneut danach, ob es für die Video ein Drehbuch gegeben habe. Alfred Schaefer verneint diese Frage und ergänzt, daß er an 3 bis 5 Talkshows in der Woche teilgenommen habe, weil er diese Form für die Verbreitung effektiver empfunden habe. Die Videos seien auf verschiedenen Plattformen verbreitet worden, nicht nur auf Youtube, weil sie dort immer wieder gesperrt worden wären. Es sei aber immer charakteristisch für ein System, alles zu verbieten, wenn es kurz vor dem Kollabieren stehe. Die Frage aber müsse erlaubt sein, wer eigentlich die Juden vor den Juden beschütze? Es sei bei den Juden immer so gewesen, daß sie bereit gewesen seien, niedere Juden zu opfern, um ein großes Ziel für die Judenheit zu erreichen.

    Zum Schluss wurde ein Video mit Ursula Haverbeck gezeigt, zu dem Alfred Schaefer sagte, sie sei weltweit zu einer Ikone geworden, was ihre Inhaftierung nur verstärkt habe, weil man sich im westlichen Ausland nicht vorstellen könne, daß man eine 90-jährige Frau wegen ihres Meinungsbildes ins Gefängnis stecke würde, was auch in keinem anderen Land der westlichen Welt stattfinden würde.

    Anschließend verliest Alfred Schaefer zu allen Anklagepunkten sein Verteidigungsplädoye. Er zitiert aus den Kommandaturbefehlen, aus Gerichtsurteilen und aus wissenschaftlichen Berichten, die u.a. belegen, daß Yad Vashem am 27.4.1990 bestätigt habe, daß niemals Seife aus Juden gemacht worden sei oder, daß am 22.10.2015 in Naumburg im Fall Püschel die Zahl 6 Mio. auf 3 Mio herunterkorrigiert worden sei. Er beantragt zu allen Anklagepunkten einen Sachverständigen, der alle Punkte bezeugen und seine Glaubwürdigkeit unterstreichen würde. Auch, daß es wahr sei, daß es auf deutschem Boden keine Vernichtungslager gegeben habe. Schwierig sei die Beweislastumkehr. Jeder Angeklagte mache sich bei seiner Verteidigung schon strafbar. Dieses Verfahren sei eine bequeme Möglichkeit, alle mundtot zu machen.

    Der Richter erkundigt sich bei Alfred Schaefer, ob er seinen Beweisantrag selbst geschrieben habe, was Alfred Schaefer mit Blick zu seinem RA bejaht. Der RA antwortete auf die Frage des Richters, ob er auch etwas dazu zu sagen habe, daß er es vorziehe, dazu keine Stellung zu nehmen, weil ihm dies zu gefährlich sei und er sich nicht strafbar machen wolle.

    http://die-heimkehr.info/berichte-au...icht-muenchen/
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  2. #22
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    Kurzbericht vom zehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    Veröffentlicht von: Kurzeram: August 14, 2018

    Der heutige Prozeßtag begann um 10:00 Uhr, war sehr gut besucht und startete gleich mit einem kleinen Tumult in den Rängen der für Journalisten reservierten Plätze. Der Volkslehrer saß hinter den Journalisten und diese beschwerten sich darüber, daß der VL nur hinter ihnen säße, um von ihnen abzuschreiben oder zu beobachten, was sie täten. Der VL sagte, daß er dann wohl die Augen schließen müsse während der Verhandlung, wurde aber nicht aufgefordert, sich woanders hinzusetzen. In der Pause hat der VL den Richter gefragt, warum er als Journalist nicht akkreditiert werden könne. Nach der Mittagspause war er dann akkreditiert und hat sich entsprechend in die Journalistenbank gesetzt. Das hat einem anderen Journalisten offenbar nicht gefallen, denn er sprang auf und rückte demonstrativ einen Sitzplatz weiter, um nicht direkt neben dem VL sitzen zu müssen.

    Vor Verhandlungsbeginn wurde nochmals auf die Dringlichkeit hingewiesen, das Urteil wegen der bevorstehenden Urlaubszeit am Freitag, dem 17.8.2018, verkünden zu wollen. Alfred Schaefer regte dennoch an, alle seine Videos zu zeigen, weil diese selbsterklärend seien, speziell der Inhalt des Videos von „Red Eye“.

    Die Verhandlung wurde anschließend wieder aufgenommen mit der Verlesung des letzten Teils der Übersetzung des Films „Questions about Holocaust“, weil dieser für die vorhergehende Verhandlung noch nicht vollständig vorlag. Dieser Teil beschreibt die Kriegsverbrechen der Amerikaner an deutschen Wachsoldaten im KL Dachau 1945. Diese Soldaten waren erst kurz bevor die Amerikaner gekommen waren, nach Dachau abkommandiert worden. Sie haben ihre Waffen abgegeben, wurden von den Amerikanern zusammengetrieben, an eine Wand gestellt und sofort erschossen. Eine solche Behandlung von Kriegsgefangenen Soldaten ist ein Kriegsverbrechen, das bislang nie geahndet wurde.

    Ferner wurden die Verhältnisse in den Lagern Nordhausen und Bergen-Belsen beim Einfall der Alliierten beschrieben. Das KL Nordhausen wurde von den Amerikanern am 3. April 1945 bombardiert. Auch Züge, in denen Häftlinge saßen, wurden beschossen. Im Lager selbst waren 4.000 Kranke, die mit Bordkanonen (Maschinengewehren) aus Flugzeugen beschossen wurden. Die Wasserversorgung des Lagers war zuvor von den Briten gesprengt worden. Ein jüdischer Augenzeuge berichtete, daß erst mit den alliierten Luftangriffen und den Brandbomben das Lager zur Hölle geworden wäre. Nach der Einnahme des Lagers mit Bodentruppen habe man diese vorgefundene Hölle gefilmt und in zynischer Art und Weise als deutsche Greueltaten dargestellt und als Beweismaterial in den Nürnberger Prozessen verwendet.

    Der Rechtsanwalt bat um eine Überarbeitung der Übersetzung. Alfred kommentierte die Übersetzung dahingehend, daß die Wahrheit gesagt werden müsse und seine jetzige Zeit im Gefängnis sehr lehrreich für ihn sei, weil sie ihm zeige, daß auch schon sehr viele junge Leute über die wahre Situation Bescheid wüßten.

    Anschließend wurde ein Video über Ernst Zündel gezeigt, das von einem „American citizen“, jedoch nicht von Alfred oder Monika Schaefer stammt. Zündel berichtet in diesem Video darüber, wie er wegen der zunehmenden Angriffe gegen ihn von Kanada in die VSA flüchten musste. Zum 50. Jahrestag der Kapitulation der Deutschen am 8. Mai 1995 sei u.a. sein Haus in Kanada in Flammen aufgegangen und völlig zerstört worden. Als in den VSA die Gültigkeit seines Passes abgelaufen war, sei er verhaftet worden und am 19. Februar 2003 nach Kanada abgeschoben und 2005 an Deutschland ausgeliefert worden. Es solle Beweise dafür geben, daß die ADL mit drei sogenannten Demokratien Geheim-Abkommen habe, die die Abschiebung Ernst Zündels von Kanada nach Deutschland ermöglicht haben sollen. Die Überführung Zündels nach Deutschland sei mit einem Privatflugzeug und 7 Beamten erfolgt.

    Im Gespräch mit Robert Faurisson sagt Ernst Zündel in diesem Video: „Ich bin glücklich in meiner Rolle, wenn ich etwas beigetragen habe für die Wahrheit und die Freiheit für unser Land. Wie viele Leute in der Geschichte haben diese Möglichkeit?“

    Im Anschluß an die Vorführung dieses Filmes betont Alfred Schaefer, daß dieser Film für ihn sehr wichtig gewesen sei, weil er ihm geholfen habe, sehr viel zu verstehen.

    Die Anklagepunkte gegen Alfred Schaefer sind „Aufstachelung zum Haß und Verächtlichmachung oder Verleumdung“. Die Kammer beantragte zum Schluß dieses Verhandlungstages gegen 17:00 Uhr, die Tatvorwürfe Nr. 1, 5 und 8 gegen Alfred Schaefer und die Tatvorwürfe Nr. 8 und 9 gegen Monika Schaefer aufzuheben.

    Die Verhandlung wird am Donnerstag, dem 16.8.2018, um 9:15 Uhr fortgesetzt.

    Anm. des Prozeßbeobachters: Hoffen wir, daß die Fälle Monika und Alfred Schaefer nicht zu einem weiteren Flecken der BRD-Justiz mutieren.

    http://die-heimkehr.info/berichte-au...icht-muenchen/

    https://wir-sind-monika.com/2018/08/...rhandlungstag/
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    Kurzbericht vom elften Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    August 16, 2018

    Der heutige Verhandlungstag begann mit der Verlesung eines Gerichtsurteils, in dem Alfred Schaefer vorgeworfen wird, volksverhetzende Äußerungen auf einer Demonstration in Dresden gemacht zu haben, wofür er zu 100 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Alfred Schaefer dagegen das Rechtsmittel der Berufung eingereicht hatte. Eine Stellungnahme zu diesem Urteil sei nicht notwendig, weil der Angeklagte Alfred Schaefer nur versuche, mit einer unendlich pseudowissenschaftlichen Beweisführung den offenkundigen Völkermord der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Abrede zu stellen.

    Anschließend wurde über Strafnormen in Deutschland diskutiert. Einer der beiden Anwälte vertrat die Ansicht, daß das Gericht Monika und Alfred Schaefer insbes. über den § 130 StGB aufklären müsse, weil ja beide den Großteil ihres Lebens im Ausland verbracht hätten und man nicht davon ausgehen könne, daß dieser ihnen bekannt sei, zumal es sich dabei ja auch um ein Sondergesetz handele, was Juristen zwar verstünden, einem Laien aber nicht unbedingt bekannt sein dürfte. Der Richter war der Meinung, der Anwalt könne die beiden Angeklagten auch in der Mittagspause darüber aufklären, was der RA ablehnte, weil ihm auch eine Pause zustünde. Er wolle andernfalls einen Antrag stellen, daß das Gericht die beiden Schaefers über den § 130 StGB aufkläre. Die Antwort des Gerichts steht noch aus. Man wendete sich zunächst einem weiteren Video zu.

    Gezeigt wurde das Video „End of the lies“ in englischer Sprache, welches auch mit russischem Untertitel und auf verschiedenen Videoplattformen verbreitet worden sei, was mit einiger Empörung seitens des Gerichtes zur Kenntnis genommen wurde. Das Video behandelt zahlreiche Ereignisse der jüngeren Geschichte von den Anschlägen auf das WTC am 11. September 2001 über den Holocaust bis hin zur Mondlandung. Die Sprecher im Video verdeutlichten, daß alle Weißen weltweit in Geiselhaft genommen worden seien und daß man sehr betroffen darüber sei, daß gerade die Deutschen, die einen Hegel, Mozart und Schiller hervorgebracht hätten, sich mit Denkverboten terrorisieren lassen würden. Als jüdische Zeugen kamen u.a. zu Wort: Benjamin Freedman mit seiner Rede aus dem Jahre 1961 sowie Barbara Lerner Spectre mit ihrer Aussage über den geplanten Multikulturalismus in Europa.

    Der Rechtsanwalt von Alfred Schaefer wies ausdrücklich darauf hin, daß Alfred Schaefer während des Prozesses mehrfach zum Ausdruck gebracht habe, daß sich seine Vorwürfe nicht gegen alle Juden richteten, sondern nur gegen diejenigen, die die Absicht verfolgten, weiße Menschen auslöschen zu wollen, damit es für sie unmöglich werde, ihre Überlegenheit und ihren Führungsanspruch in der Welt aufrecht erhalten zu können. Gegen derlei Äußerungen müsse man sich laut Alfred Schaefer zur Wehr setzen, weil er sich damit direkt angegriffen fühle.

    Auf Anweisung des Richters durften sich Prozeßbeobachter nachmittags nach der Mittagspause keine Notizen mehr machen. Nur Journalisten blieb es gestattet, während der Verhandlung zu schreiben. Polizisten wurden damit beauftragt, die Zuhörer zu beobachten, damit diese Anweisung auch eingehalten wurde.

    Im weiteren Verlauf des Nachmittages wurde eine Kriminalhauptkommissarin aus Fürstenfeldbruck vernommen, die per Strompost eine Anzeige von der Menschrechtskommission B’nai B’rith aus Kanada gegen Alfred Schaefer erhalten und aufgrund dieser drei Hausdurchsuchungen in Alfred Schaefers Wohnung veranlasst hatte. Detailliert listete sie auf, welche Gegenstände man in der Wohnung von Alfred Schaefer vorgefunden habe, was wo gestanden sei, wie genau die Wohnung beschaffen sei und daß man zwei Wohnungen zu einer zusammengelegt habe.

    Im Anschluss daran trug ein Sachverständiger für IT und Video ein Gutachten über die gezeigten Videos vor, welches die gezeigten Videos als nicht amateurhaft, sondern als professionell gemacht bewertete.

    Die Staatanwaltschaft beantragte am Schluß des heutigen Verhandlungstages, der erst gegen 20:00 Uhr endete, verschärfte Haftbedingungen für Alfred Schaefer, weil dieser mehrere Sprachen spreche, viel in der Welt herum gekommen sei und auch Geld hätte, so daß erhöhte Fluchtgefahr bestehen würde.

    Als Ausweichtermin für die Verkündigung des Urteils wurde der 14. September 2018 als möglicher Termin genannt, für den Fall, daß man Morgen, am 17.8.2018, ab 9:15 Uhr die Verhandlung nicht zu Ende führen könne.

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    Kurzbericht vom zwölften Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    August 17, 2018

    Während sich alle Zuhörer im Gerichtssaal nach dem Betreten des Gerichts wieder setzten, blieb Sylvia Stolz stehen und erkundigte sich beim Richter nach der Rechtsgrundlage für das am Tage zuvor erteilte Notizverbot im Zuschauerraum. Der Richter antwortete ihr, daß er dieses Verbot beschlossen habe. Daraufhin ergriff der Rechtsanwalt von Monica Schaefer das Wort und wies daraufhin, daß es ein Verwaltungsgerichtsurteil gäbe, in dem festgestellt worden sei, daß es in öffentlichen Verhandlungen kein Notizverbot geben könne. Sollte der Richter es also nicht erlauben, daß sich Zuhörer Notizen machten, dann wolle er einen entsprechenden Antrag stellen, damit dieses Recht von allen Zuhörern wahrgenommen werden könne. Daraufhin zog sich das Gericht zur Beratung für eine ¾-Stunde zurück und verkündete daraufhin, daß es den Zuhörern erlaubt sei, Notizen zu machen, jedoch keine Mitschriften anzufertigen.

    Anschließend wurde erneut die Kriminalhauptkommissarin in den Zeugenstand gebeten und dazu befragt, wie man an die bislang gezeigten Videos gelangt sei, denn zum angegebenen Zeitpunkt seien die Videos in Deutschland bereits nicht mehr abruffähig gewesen. Diese Frage konnte die Kriminalhauptkommissarin nicht beantworten und verwies stattdessen auf einen dafür zuständigen Kollegen. Einer der Rechtsanwälte stellte daher den Antrag, den genannten Kollegen dazu zu befragen, da ein für Deutschland gesperrtes Video in Deutschland nicht strafbar sein könne. Das Gericht zog sich erneut zur Beratung zurück und verkündete anschließend, daß der Kollege für längere Zeit krankgeschrieben sei, möglicherweise gar nicht mehr in den Dienst zurückkehren würde und daher als Zeuge nicht zur Verfügung stünde. Der Rechtsanwalt antwortete, daß der Kollege für die Ausübung seines Dienstes krankgeschrieben sei, was aber nicht bedeute, daß er nicht als Zeuge vor Gericht geladen werden könne. Wenn weltweit im Jahr 2014 fünf Milliarden Videos hochgeladen werden und im Jahr darauf 6 Milliarden, dann könnten die wenigen Videos von den Schaefers keine Gefahr darstellen und seien nur dem Sondergesetz § 130 geschuldet. Er bestehe daher auf die Ladung des Kollegen der Hauptkommissarin, um im Einvernehmen mit einem Sachverständigen für Zeitgeschichte feststellen zu können, wie man an die Videos gelangt sei, die in Deutschland zum angegebenen Zeitpunkt offiziell gar nicht abruffähig gewesen seien.

    Alfred Schaefer erklärte, daß er keinen sachlichen Grund dafür sähe, warum sein Beweisantrag vom 26.7.2018 vom Gericht unterbunden werden würde. Dies sei der Grund dafür, warum in Zeitschriften wie etwa „Blick nach rechts“ seine Gedankengänge als wirre Verschwörungstheorien dargestellt werden würden. Die Öffentlichkeit könne sich ja aufgrund der Unterbindung von Beweisanträgen kein vollständiges Bild von der tatsächlichen Sachlage machen. Er habe z.B. Noel Ignatiev, einen jüdischen Professor von der Harvard University, zitiert, der in seinen Studien zu dem Schluss gekommen sei, daß alle Weißen demontiert und zerstört werden müßten, weil „wir es so wollen“. „Rassenverräter üben Loyalität an der Menschheit“ habe er ferner auch gesagt. Der Journalist Deniz Yücel habe gesagt: „Der baldige Abgang der Deutschen ist Völkersterben von seiner schönsten Seite. Eure DNA ist eine Scheußlichkeit.“ Solche Aussagen seien keine Einzelfälle und Ursache für seine Notrufe wie seine Videos zu verstehen seien.

    Die Staatsanwältin erklärte, ein Beweisantrag sei ungeeignet, weil wiederholt die gleichen Ansichten vorgetragen würden.

    Nachdem weitere, neue Beweisanträge gestellt wurden, kam der vorsitzende Richter zu der Ansicht, daß die Anwälte es offensichtlich nicht so eilig hätten, zu einem Abschluß des Prozesses zu kommen wie das Gericht, weshalb er die Verhandlung für beendet erklärte und die folgenden Verhandlungstermine bekannt gab: 14.9., 21.9. und 26.9.2018.

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    Kurzbericht vom dreizehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    14. September 2018

    Dankend übernommen von: http://die-heimkehr.info


    Am heutigen 13. Prozeßtag wartete in der Früh bereits Spiegel-TV auf den Volkslehrer und bedrängte ihn bei seinem Erscheinen mehrfach dazu, ihnen ein Interview zu geben, was er dann schließlich auch tat. Anschließend machten sie weitere Filmaufnahmen vor und im Gerichtssaal. Dabei wurden auch andere Prozeßteilnehmer (zum Teil gegen ihren Willen) gefilmt und nach ihren Beweggründen zur Prozeßbeobachtung befragt.

    Zum Verhandlungsbeginn wurde vom Gericht mitgeteilt, daß der Kriminalbeamte, der als Zeuge dazu befragt werden sollte, wie er ein Video hatte sichern können, das zum Zeitpunkt der Anklageerhebung für den Zugriff aus Deutschland bereits gesperrt war und dessen Beweiskraft für eine Anklageerhebung in Deutschland deshalb in Frage gestellt worden war, nicht vor Gericht erscheinen könne. Als Begründung wurde mitgeteilt, daß der Beamte an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide und eine Zeugenvernehmung vor Gericht den Heilungsprozeß schwer beeinträchtigen würde.

    Die Anwälte von Monika und Alfred Schaefer beantragten daraufhin die schriftliche Vorlage der Ablehnung des vorgeladenen Zeugen, was zu einer zweieinhalbstündigen Unterbrechung der Verhandlung führte. In der Schriftfassung über die Ablehnung der Vorladung des Zeugen stellten die Rechtsanwälte einige Ungereimtheiten fest, die den Verdacht aufkommen ließen, daß die Ärztin vom Richter so beeinflußt worden sein könnte, daß ihr Attest die Zeugenvorladung verhindern mußte. Die Rechtsanwälte der Schaefers stellten daher einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, was zunächst dazu führte, daß das entsprechende Video als Beweismittel für die Anklage gegen Alfred Schaefer zurückgezogen wurde.

    Die Staatsanwältin beantragte die Ablehnung der Beweisanträge von Alfred Schaefer, weil alles, was er vorgetragen habe, auf Vermutungen beruhe, worauf man sich bei Gericht nicht stützen könne und die Antragsfülle eher den Verdacht auf eine Prozeßverschleppung nahe legen würde. Man sei vor diesem Gericht gehalten, eine Haftsache zu verhandeln und könne das nicht ewig hinauszögern. Schließlich habe man bereits 14 Verhandlungstage beansprucht.

    Einer der Anwälte widersprach dem Vorwurf der Prozeßverschleppung, weil die Anklage ja von der Staatsanwaltschaft erhoben worden sei und er als Anwalt nur seiner Pflicht der Verteidigung nachkomme, die er schließlich im Sinne seines Mandanten wahrnehmen müsse.

    Als erfreuliche Nachricht konnte einer der Rechtsanwälte verkünden, daß es inzwischen sehr viele Rechtsanwälte gäbe, die an seinen Fortbildungskursen teilnehmen würden, bei denen es auch um den Umgang mit § 130 StGB ginge. Früher seien es nur vereinzelte Rechtsanwälte gewesen, die sich mit diesem Sondergesetz befaßt hätten. Jetzt würden es immer mehr werden, die sich für das Thema interessierten.

    Die Verhandlungstage wurden anstelle von ursprünglich zwei weiteren auf weitere fünf Tage erweitert. Die neuen Termine sind:


    21.9., 9:30 Uhr

    24.9. 9:30 Uhr

    28.9. 9:30 Uhr

    18.10. 9:30 Uhr

    22.10. 9:30 Uhr



    https://wir-sind-monika.com/2018/09/...icht-muenchen/


    Last edited by PHDNM; 09-15-2018 at 07:52 PM.
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    Die Anklageschrift aus München

    17. September 2018

    Nun wurde die Anklage ausreichend vor der Inquisition behandelt, um sie auch endlich einer breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen zu dürfen. Ich hoffe es sind nicht zu viele „Juristen“ unter den Lesern der Seite, denn sie könnten durch diese „Glanzleistung“ peinlich berührt sein. Einige grobe Fehler haben wir schon berichtigt, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. In der BRD scheint es jetzt „Mode“ zu sein, Dilettanten damit zu beauftragen, Anklageschriften zu verfassen.

    Wenn ich mir nur ansatzweise vor Augen führe, wie die Erwiderungen, Anträge oder Einlassungen der Angeklagten (also auch der Verteidigung) verfaßt sind, frage ich mich: Wie können zwei so unterschiedliche „Welten“ in einem Saal zusammen treffen? Wer juristisch etwas bewandert ist, möge sich hier ein Bild davon machen, was ich meine.

    Freiheit für die Geschwister Schaefer! Freiheit für alle politischen Gefangenen der jüdischen Demokratien!

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    Vincent Reynouard: Je suis ingénieur chimiste et historien révisionniste français. J’expose de la façon la plus pédagogique possible les arguments révisionnistes. Je propose, j’expose, je n’impose rien. Chacun doit (ou devrait) être libre de se faire une opinion sur le sujet. .


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    Kurzbericht vom vierzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    Der heutige Prozeßtag begann mit der Verlesung zweier Briefe, die von Alfred und Monika Schaefer während ihrer Haftzeit geschrieben worden waren. Die Justizanstalt hatte sie „angehalten“, also gelesen, kopiert und zu den Prozeßakten gelegt. Die Verlesung der Briefe erfolgte trotz der Proteste der Rechtsanwälte, die die Briefe zuvor nicht hatten einsehen können. Nach der Verlesung wurden den Anwälten Kopien der Briefe ausgehändigt und – wenn auch widerwillig – eine Pause zum Lesen der Briefe gewährt. Der Rechtsanwalt von Alfred Schaefer erklärte nach dem Studium der Schriftfassung, daß es sich bei den Äußerungen Alfreds in seinem Brief nicht um einen Hassaufruf, sondern um Ironie über die verdrehte Darstellung der Medien über die Ereignisse in Chemnitz handele

    https://wir-sind-monika.com/2018/09/...icht-muenchen/

    http://die-heimkehr.info/berichte-au...icht-muenchen/
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    Kurzbericht vom fünfzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    September 24, 2018

    Am heutigen Prozeßtag wurde Gerd Ittner als Zeuge vernommen, der am 8.8.2018 ein Entlastungsschreiben für den Angeklagten Alfred Schaefer bei Gericht eingereicht hatte, das den Anwälten bislang vorenthalten und ihnen erst auf deren Nachfrage am letzten Freitag, den 21.9.2018, zur Kenntnis gegeben worden war. Wegen des Verdachts auf Beweismittelunterdrückung seitens des Gerichtes hatten die Rechtsanwälte einen Befangenheitsantrag angekündigt, den sie heute fristgerecht um 11:02 Uhr eingereicht haben. Daraufhin hatte das Gericht die Vorladung Gerd Ittners als Zeugen für den heutigen Verhandlungstag bestimmt.

    Die Staatsanwältin äußerte sich zu den Beweisanträgen Alfred Schaefers dahingehend, daß der erste Antrag ganz schnell erledigt sei, weil die darin geforderte eidestattliche Erklärung über die Zugehörigkeit der Richter zu einem mosaischen Glauben oder sonst einer talmudistischen Verpflichtung in der Strafprozeßordnung gar nicht vorgesehen sei. Auch die übrigen Anträge, mit Ausnahme des Befangenheitsantrages, wurden von ihr abgelehnt, u.a. mit der Begründung, daß es ein grobes Mißverhältnis zwischen den Aussagen Ittners und dem Prozeßgegenstand gäbe, daß es sich um ein „buntes Allerlei“ handele und man sich bei der Kammer schließlich an die Gesetze halten müsse und daß die Aussagen Ittners offenbar nur für verfahrensfremde Zwecke mißbraucht werden würden. Bezüglich der von Alfred Schaefer als Beweis für die geplante Ausrottung der weißen Rasse durch die Juden vorgebrachten Zitate und Quellen, die auch Teil der Anklage gegen ihn wegen Volkshetzung sind, erklärte die Staatsanwältin, daß diese als Beweisvorlage für die Entscheidung unerheblich seien.

    Die Verteidiger plädierten erneut für die Vernehmung des Zeugen Ittner, weil es wichtig sei, die Beweggründe zu erfahren, warum Gerd Ittner Alfred Schaefer dazu gedrängt hatte, ein Video zu machen.

    Gerd Ittner erklärte, nachdem er in den Zeugenstand berufen worden war, daß er keine Aussage machen wolle, weil er gar keine Ladung als Zeuge bekommen habe. Man habe ihn in der früh um 6:30 Uhr geweckt und mitgeteilt, daß er vor Gericht zu erscheinen habe. Man habe ihm erst aufgrund seiner Einwände am heutigen Morgen noch im Gefängnis eine schriftliche Ladung vorgelegt, die aber nicht seinen Namen trug. Ihm sei dann eine zweite Ladung vorgelegt, aber nicht ausgehändigt worden, auf der wieder etwas Falsches gestanden sei und habe ihn dann zwangsweise (in Handschellen) zur Zeugenvernehmung abtransportiert. Da Gerd Ittner keine Zeugenvorladung vorlegen konnte, wurde er zu seinen persönlichen Daten befragt, wobei Gerd Ittner immer wieder auf seine nicht korrekte Ladung verwies, auf die er sich auch nicht hatte vorbereiten können, bis der vorsitzende Richter ihn zurecht wies, daß er die Fragen stelle, andernfalls müsse er zu zwangshafter Ordnung schreiten. Ins Protokoll ließ der vorsitzende Richter diktieren, daß Gerd Ittner dem vorsitzenden Richter ständig ins Wort falle. Als Gerd Ittner erklärte, daß die Entstehung des Videos mit seiner Entführung 2012 aus Portugal zusammenhinge, wurde er vom Richter wiederum ständig unterbrochen mit dem Hinweis, daß dies den Richter nicht interessiere, er nicht lügen solle und man ihn als Zeugen auch wieder ausladen könne. Schließlich wurde beratschlagt, ob man Gerd Ittner einen Zeugenbeistand zur Seite stelle solle, da es ihm auch gesundheitlich nicht gut ginge. Als der Richter Gerd Ittner erneut unterbrach, ergriff einer der Rechtsanwälte das Wort und kritisierte die Art der Zeugenbefragung durch den Richter. Man könne Zeugen anleiten, man solle sie aber nicht permanent unterbrechen, was auch ein Geschmäckle habe und den Zeugen emotional immer aufgebrachter werden ließe. Gerd Ittner wurde während dieser Auseinandersetzung zwischen dem Richter und dem Anwalt aus dem Zeugenstand abgeführt, weil der Richter diese nicht vor dem Zeugen austragen wollte.

    Nachdem sich Richter und Rechtsanwalt über die Art der Zeugenbefragung ausdiskutiert hatten, erklärte der Richter: „Dann können wir jetzt so weitermachen, wie ich mir das vorstelle.“ „Was soll denn das?“ erklang es von irgendwoher und wieder wurde eine Sitzungsunterbrechung angeordnet.

    Anschließend erklärte Gerd Ittner, daß er sich nicht mehr in der Lage fühle, eine Zeugenaussage zu machen, da er noch immer an Zahnschmerzen leide, die letzten Nächte nicht geschlafen habe und völlig unvorbereitet in die heutige Verhandlung gebracht worden sei. Seine Konzentrationsfähigkeit sei vollkommen erschöpft. Die Zeugenvernehmung wurde damit auf den kommenden Freitag, den 28.09., ab 9:30 Uhr verlegt. Angedacht wurde allerdings, Gerd Ittner nicht zurück nach Nürnberg zu bringen, sondern nach Stadelheim bei München, wo er allerdings wieder keine Unterlagen zur Verfügung haben würde, um sich auf die Verhandlung am kommenden Freitag vorzubereiten.

    ***

    http://die-heimkehr.info/berichte-au...icht-muenchen/


    Kurzbericht vom sechzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    September 28, 2018


    Der heutige Prozeßtag begann um 9:30 Uhr mit der Zeugenvernehmung von Gerd Ittner, der vom Gericht geladen worden war, um eine Zeugenaussage bezüglich seines Entlastungsschreibens zugunsten Alfred Schaefers zu machen. Da die Zeugenvorladung Gerd Ittners nicht ordnungsgemäß auf seinen korrekten Namen ausgestellt worden war (anstelle von Gerd Ittner trug sie den Namen Gerhard Ittner), unterbrach Gerd Ittner den Richter mit dem Hinweis darauf, er müsse zur Klarstellung zunächst eine Erklärung abgeben, worauf der Richter eine 5-minütige Prozeßpause anordnete. Als der Richter die Zeugenbefragung wieder aufnehmen wollte, unternahm Gerd Ittner erneut den Versuch, zunächst eine Erklärung über seine Person abzugeben, was der Richter wiederum ablehnte mit der Bemerkung, nur an einer Zeugenaussage interessiert zu sein. Während einer weiteren Prozeßpause versuchte Gerd Ittner mit Personen im Zuschauerraum, den Anwälten und den Angeklagten Kontakt aufzunehmen, was dazu führte, daß er von den Justizbeamten harsch angegangen wurde und aus dem Gerichtssaal abgeführt wurde. Nach dieser weiteren Unterbrechung setzte der Richter die Verhandlung fort mit der Verurteilung Gerd Ittners zu 100 € Ordnungsstrafe oder ersatzweise Ordnungshaft über zwei Tage. Die Zeugenvernehmung wurde damit beendet und Gerd Ittner zum Transport in die JVA Stadelheim bei München entlassen. Dorthin war er bereits nach dem letzten Verhandlungstag verbracht worden, ohne ihm auch seine Unterlagen zugänglich zu machen, die sich noch in der JVA Nürnberg befinden, in die er wegen gewaltfreier, dissidenter Äußerungen inhaftiert worden war.

    Nachtrag: Gerd Ittner wurde am vergangenen Montag nach der Verhandlung im Landgericht München nicht nach Stadelheim verbracht, sondern nach Nürnberg zurückgebracht. Von dort wurde er heute erneut nach München gefahren.

    Rechtsanwalt Nahrath erklärte, daß er auf die Zeugenvernehmung Gerd Ittners bestehe, weil diese seinen Mandanten Alfred Schaefer voraussichtlich entlasten würde, doch der Richter lehnte diesen Antrag mit der Bemerkung ab, er könne sich diese Vernehmung für die Berufung aufheben.

    Alfred Schaefer beantragte die Verlesung eines 13-seitigen Beweisermittlungsantrages, was ebenfalls vom Gericht abgelehnt wurde. Gestattet wurde ihm lediglich die schriftliche Einreichung eines solchen Antrages.

    Nach einer weiteren kurzen Prozeßpause führte ein weiterer Befangenheitsantrag von Seiten des Rechtsanwaltes Nahrath gegen das Gericht zu einer längeren Unterbrechung über 1,5 Stunden.

    Zum Schluß des 16. Prozeßtages wurden weitere Termine verkündet und die Verhandlung um 12:15 Uhr für beendet erklärt. Der nächste Verhandlungstermin ist Donnerstag, der 18.10.2018, 11:00 Uhr.

    ***

    http://die-heimkehr.info/berichte-au...icht-muenchen/
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