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Thread: Meinungsverfolgung in Deutschland – Die „BRD-Stasi“ wird immer dreister!!

  1. #31
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    Kurzbericht vom siebzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    Oktober 19, 2018

    Der Beginn der Verhandlung des gestrigen 17. Prozeßtages war – für die Prozeßbeobachter unerwarteterweise – von 9:00 Uhr auf 11:00 Uhr verlegt worden und begann dann mit weiterer Verzögerung schließlich um 11:45 Uhr. Eröffnet wurde die Verhandlung mit der Frage an die Verteidiger, ob sie die Zeit genutzt hätten, ihre Beweisanträge anzufertigen, was von den Anwälten verneint wurde mit der Begründung, daß sie ja erst vor 3 Tagen erfahren hätten, daß die von Ihnen eingereichten Befangenheitsanträge abgelehnt worden seien.

    Daraufhin bat Rechtsanwalt Nahrath um eine kurze Pause, um sich mit seiner Mandantin auszutauschen und verkündete anschließend, daß er die beiden folgenden Anträge stellen wolle:

    1. Die Ergänzung und Vervollständigung der Akte von Monika Schaefer um wesentliche Teile über ihre Lebensumstände in Kanada, die derzeit darin nicht aufgeführt oder weggelassen worden seien.

    2. Die Ladung von Fred Leuchter – vorbehaltlich seiner Zusage – aus Amerika, der seinerzeit beim Zündel-Prozeß als Gutachter fungiert habe.

    Daraufhin wurde dem Rechtsanwalt eine Frist von zwei Stunden, d.h. bis 14:00 Uhr eingeräumt, diese Anträge zu stellen, worauf der Anwalt erwiderte, daß für die Einreichung derartiger Anträge normalerweise drei Wochen benötigt werden würden und er den Eindruck habe, daß das Gericht die Verhandlung im Schnellverfahren durchziehen wolle. Dies sei ein grober Verstoß gegen ein faires Verfahren. Die Staatsanwältin entgegnete, daß die eingeräumte Zeit durchaus als angemessen zu betrachten sei, weil er die Anträge in den vergangenen drei Wochen ja schon längst hätte vorformulieren können. Erneut stellte der Rechtsanwalt darauffolgend einen Befangenheitsantrag, doch nun gegen die gesamte Kammer und begründete diesen damit, daß er daran gehindert werde, die Glaubhaftmachung seiner Anträge hinreichend zu dokumentieren und entsprechend zu begründen.

    Nachdem die Kammer sich zur Beratung zurückgezogen hatte, verkündete sie anschließend eine Frist bis 15:00 Uhr zur Einreichung der angekündigten Anträge. Rechtsanwalt Nahrath bot nun an, den Befangenheitsantrag zur Beschleunigung des Verfahrens auch handschriftlich einzureichen, was von der Staatsanwältin abgelehnt wurde, weil schon jetzt für sie ersichtlich sei, daß kein Grund für eine Befangenheit der Kammer vorliege und es daher für einen erneuten Befangenheitsantrag keine Grundlage gäbe. Rechtsanwalt Nahrath ersuchte das Gericht daraufhin eingehend, den eben verkündeten Beschluß zu überdenken, denn es habe bereits viele Verhandlungstage gegeben mit jeweils mehreren Wochen Verhandlungspausen dazwischen und nun würden ihm nur zwei Stunden eingeräumt zur Formulierung von zwei Beweisanträgen und (!) einem Befangenheitsantrag. Das habe wirklich Klasse! Er müsse sich nun als Rechtsanwalt entscheiden, ob er einen Befangenheitsantrag oder Beweisanträge stelle, weil die eingeräumte Zeit sicher nicht ausreichen würde, alle angekündigten Anträge fristgerecht fertig zu stellen. Diese Kurzfristigkeit der Fristsetzung sei ein grober Verstoß gegen die Prozeßordnung. Wiederholt plädierte die Staatsanwältin dafür, die Fristsetzung nicht zu verlängern, weil die Umstände bekannt gewesen seien und die Frist zur Anfertigung der Anträge bis 15:00 Uhr desselben Tages deshalb denkbar großzügig eingeräumt worden seien. Während das Gericht die Verhandlung nach dem Beschleunigungsgrundsatz weiterführen will, rügte der Rechtsanwalt ein solches Schnellverfahren und verweist auf § 244, Abs. 6, Satz 2 StPO. Schließlich wurde die Verhandlung zur Anfertigung der Anträge durch die Rechtsanwälte unterbrochen, die nun – in Anbetracht der fortgeschrittenen Verhandlungszeit – bis 17:00 Uhr (also innerhalb von 2,5 Stunden) einzureichen sind.

    Nach Wiederaufnahme der Verhandlung erklärte Rechtsanwalt Nahrath, daß er am kommenden Montag, den Antrag auf Vorladung des Zeugen Fred Leuchter stellen werde. (Anmerkung: Bei der Einreichung eines solchen Antrages muß der Rechtsanwalt sehr genau darauf achten, sich nicht selbst gemäß § 130 StGB strafbar zu machen, wie die Erfahrungen aus dem Zündel-Prozeß gezeigt haben.)

    Zum Fall Gerd Ittner erläuterte der Rechtsanwalt, daß das Gericht die Ablehnung seiner Zeugenvernehmung damit begründet habe, daß der Zeuge deshalb ungeeignet sei, weil er sich ja selber nicht belasten könne. Gerd Ittner habe jedoch in seinem Schreiben an das Gericht deutlich gemacht, daß er der Initiator dafür war, das betroffene Video in deutscher Sprache zu veröffentlichen, was ohne Wissen von Monika Schaefer geschehen sei. Diese Aussage habe eine erhebliche Relevanz für seine Mandantin. Klar sei, daß Gerd Ittner ein schwieriger Zeuge sei, doch sei es durchaus möglich, mit schwierigen Zeugen zu Ergebnissen zu kommen, wenn der Richter die Art und Weise der Zeugenbefragung auf die Schwierigkeit des Zeugen entsprechend ausrichte. Das Gericht habe stattdessen immer wieder unterbunden, daß Gerd Ittner seine persönlichen Angelegenheiten habe darlegen können, obwohl sie für den Prozeß seiner Mandantin als relevant anzusehen seien.

    Bezüglich der Beweisanträge von Alfred Schaefer, in denen er öffentlich zugängliche Quellen über die geplante Vernichtung der weißen Rasse zitiert, äußerte sich das Gericht dahingehend, daß es den Ausführungen nicht folgen könne und darin nur die Absicht sähe, den § 130 StGB und die Offenkundigkeit des HC in Frage zu stellen, weshalb diese Anträge abzulehnen seien.

    Die Verhandlung am gestrigen Donnerstag, den 18.10. endete ungewöhnlich spät erst gegen 20:20 Uhr und wird am Montag, den 22.10.2018 um 9:30 Uhr fortgesetzt. Der für Freitag, den 19.10.2018 angesetzte Verhandlungstag wurde gestrichen.

    Zum Geschehen außerhalb des Gerichtssaals sei noch bemerkt, daß ein Prozeßbeobachter einen Kugelschreiber nicht mit in den Gerichtssaal hinein nehmen durfte, weil auf diesem „AfD“ stand. In der Pause ist es ihm gelungen, den Aufdruck „AfD“ von dem Kugelschreiber abzukratzen, so daß er ihn anschließend mitführen durfte.

    http://die-heimkehr.info/berichte-au...icht-muenchen/



    Kurzbericht vom achtzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    Oktober 22, 2018


    Zu Beginn der heutigen Verhandlung stellte Rechtsanwalt Nahrath die beiden folgenden Anträge:

    1.Die Vorlage einer Kopie des handschriftlichen Schreibens von Gerd Ittner vom 8.8.2018 an das Gericht, in dem er erklärt, daß Monika Schaefer über die Verwendung des Videos nichts wußte und ihn bis dahin auch gar nicht persönlich kannte, was seine Mandantin erheblich entlasten würde.
    2.Als Ergänzung zum Beweisantrag Nr. 3, den Ausschluß der Öffentlichkeit für die Vernehmung des Zeugen Fred Leuchter sowie die Durchführung der Zeugenvernehmung von Fred Leuchter in audiovisueller Form, inklusiver direkter Übersetzung in die deutsche Sprache. Als Grund für den geforderten Ausschluß der Öffentlichkeit gab er an, daß die Ernsthaftigkeit des Verfahrens beeinträchtigt werden könnte, weil sich das Publikum zu Mißfallensäußerungen hinreißen lassen könnte.

    Er erläuterte weiter, daß er lange überlegt habe, diesen Antrag zu stellen, zumal sich eine ganze Reihe von Kollegen in der Vergangenheit aufgrund des Stellens von Anträgen vor Gericht plötzlich der Strafverfolgung ausgesetzt gesehen hätten. Im Fall von Monika Schaefer habe er sich jedoch dazu entschlossen, den Antrag auf Ladung des Zeugen Fred Leuchter zu stellen, weil dessen Gutachten im Zündel-Prozeß die Initialzündung für sie gewesen sei, ihre Meinung zu diesem geschichtlichen Ereignis zu revidieren.

    Nach kurzer Beratungszeit erklärte das Gericht seine Zustimmung zum ersten Antrag, lehnte aber den zweiten Antrag, den Ausschluß der Öffentlichkeit, ab, weil es nicht ersichtlich sei, warum die Ernsthaftigkeit des Verfahrens bei der Vernehmung des Zeugen Fred Leuchter beeinträchtigt werden könnte.

    Während der folgenden Verhandlungspause lasen die beiden prozeßbeteiligten Richter eine Kopie des Schreibens von Gerd Ittner. Anschließend lehnte das Gericht sowohl die Aushändigung einer Kopie des Schreibens von Gerd Ittner an die Anwälte ab, weil es ohne Bedeutung für den Prozeßverlauf sei, als auch die Ladung des Zeugen Fred Leuchter, weil dieser nichts wesentlich Neues zum Prozeß beitragen würde.

    Damit wurde die Beweisaufnahme vom Gericht für abgeschlossen erklärt und, bevor man sich den Plädoyers zuwendete, ermahnte der vorsitzende Richter die Prozeßbeobachter von Unmutsäußerungen während der nun folgenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft abzusehen, weil er andernfalls nach dem Ordnungsprinzip eingreifen müßte.

    Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, den Holocaust in Zweifel zu ziehen, sei kein Unwissen, sondern feindselige Ignoranz. Ihr sei völlig unverständlich, wie man solch einseitig gefertigte Videos ins Netz stellen könne, denn, wenn man sich mit dem Thema befasse, komme man um Fakten nicht herum. Bei allen Anklagepunkten sei der Straftatbestand des § 130 StGB erfüllt, weil die Videos alle dazu geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören durch Aufstachelung zum Haß gegen Juden. Die Videos würden auch gegen die Flüchtlinge den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen und seien dazu geeignet, jeden Monat mehr den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Monika und Alfred Schaefer hätten es sich zum Vorsatz gemacht, zum Haß anzustacheln. Alfred Schaefer sei in 11 und Monika Schaefer in 4 Tateinheiten schuldig zu sprechen.

    Monika Schaefer sei zugute zu halten, daß sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Sie sei eher eine Mitläuferin, zeige sich aber im Endergebnis nicht einsichtig. Darum beantrage die Staatsanwaltschaft für Monika Schaefer 13 Monate Gefängnisstrafe und auch weiterhin die Inhaftierung, weil für sie Fluchtgefahr bestehen würde und sie möglicherweise Unterkunft bei Sympathisanten im Publikum finden könnte.

    Alfred Schaefer sei ebenfalls zugute zu halten, daß er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Er sei aber in allen 11 Punkten schuldig zu sprechen und für insgesamt 3,7 Jahre zu inhaftieren. Ferner forderte sie die Einziehung der nach der Hausdurchsuchung im Sicherstellungsprotokoll genannten Gegenstände (Kamera, Computer usw.). Sie habe es als Drohung empfunden, daß Alfred Schaefer wiederholt gesagt habe, daß sich das Gericht irgendwann vor einem Ordentlichen Gericht verantworten müsse. Die Frage von Alfred Schaefer an das Gericht, was sie denn ihren Kindern einmal erzählen wollten, sei ein besonders schlichtes, aber effektives Propagandamittel. Auch für ihn solle es keine Haftverschonung geben, zumal auch bei ihm Fluchtgefahr bestünde und es eine Unterschlupfmöglichkeit bei Sympathisanten im Publikum gäbe.

    Nach einer Pause hielt anschließend Rechtsanwalt Nahrath sein Plädoyer: Er erklärte, es ginge hier grundsätzlich um Äußerungsdelikte, was gerade für Monika Schaefer völlig unverständlich sei, da sie in einem sogenannten „Land of the free“ aufgewachsen sei. Sie habe Niemanden beraubt, sie habe Niemanden verletzt, sie habe Niemandem irgendeinen Schaden zugefügt. Sie habe sich nur irgendwann entschlossen, ihre veränderte Meinung kund zu tun. Der Holocaust sei keine Begrifflichkeit der Rechtsprechung. Er komme hauptsächlich aus einem Film, der in Hollywood produziert worden sei. Der Begriff Holocaust sei eigentlich ein religiöser Begriff.

    Ein Gesetz sei nicht begreifbar, wenn es nicht analysierbar sei. § 130 StGB sei eine Sondernorm und er wolle daran erinnern, daß ehemalige Verfassungsrichter erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Paragraphen geäußert hätten. Wenn dann noch jemand mit der Rechtsgeschichte der BRD nicht so vertraut sei, müsse man besonders vorsichtig sein. Die Republik sei über 40 Jahre ohne diesen Paragraphen ausgekommen, ohne daß es Strafverfolgungen aufgrund dieses Tatbestandes gegeben habe. Monika Schaefer sei durch und durch ein friedlicher Mensch, eine Philanthropin. Sie kümmere sich um den Erhalt der Natur. Einer solchen Frau böswilligen Haß zu unterstellen, entbehre jeder Grundlage. Er zitierte Monika Schaefer mit den folgenden Worten: „Ich begann andere Vorkommnisse auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Ich fing an, zu bereuen. Heute bin ich fest davon überzeugt, daß meine Mutter unschuldig ist. Ich habe einen neuen Begriff kennengelernt, die „rituelle Diffamierung“. Mir Haß auf Juden zu unterstellen, betrachte ich als unlautere und infame Unterstellung.“ Wo komme diese Offenkundigkeit her, fragte er weiter. Katyn sei auch einmal offenkundig gewesen und inzwischen sei die Wahrheit bekannt. Die Russen hätten sich dafür entschuldigt. Wenn man von einer Tat nichts wisse, habe man keinen Vorsatz. Die Videos seien nur Nischenprodukte. Wenn die Offenkundigkeit so felsenfest feststehen würde, dann habe das Video keine Chance, den öffentlichen Frieden zu stören. Er sei der Auffassung, man solle solche Videos dulden, so wie es auch einmal für 25 bis 30 Jahre in Deutschland war. Er beantrage daher, Monika Schaefer frei zu sprechen.

    Der Verteidiger von Alfred Schaefer erläuterte in seinem Plädoyer, die Staatsanwaltschaft habe von Alfred Schaefer ein Bild eines Menschfeindes gezeichnet. Er sei als Deutscher, als Kind in Kanada immer mit der Kollektivschuld konfrontiert gewesen, woraus sich ein abenteuerlicher Lebensstil entwickelt habe und Angstüberwindung zum Lebensinhalt geworden sei. Aber trotzdem habe er ein Ingenieursstudium erfolgreich abgeschlossen. Er habe Elektronik studiert und dabei die naturwissenschaftlich, exakte Arbeitsweise verinnerlicht, so daß kein Weg für ihn an der Wahrheit vorbei führe. Erst die Beschäftigung mit 911 habe ihn dafür sensibilisiert, sich für die geschichtliche Wahrheit zu interessieren, und zwar die tabulose Wahrheit, weil die offizielle Geschichte nichts mit der Wahrheit zu tun habe. Alfred habe die Zionisten angegriffen, es ginge ihm nicht um die Juden generell, da Zionisten über einen erheblichen Einfluß in der westlichen Hemisphäre verfügten. Die Videos, die nur für den englischsprachigen Raum bestimmt gewesen wären, könnten den öffentlichen Frieden in Deutschland nicht stören. Auch wollte er mit Juden in die Diskussion treten, solange es sich um einen ehrlichen Dialog handelte. Konkrete positive oder negative Reaktionen auf die Videos lägen auch gar nicht vor, so daß man von einer Störung des öffentlichen Friedens nicht sprechen könne. Bezüglich Anklagepunkt 9 verwies er auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg. Er betonte, daß es hier nur um politisches Strafrecht ginge und beantragte die Freisprechung von Alfred Schaefer.

    Das Gericht bedankte sich für die Ausführungen und verkündete als nächsten Verhandlungstermin Donnerstag, den 25.10.2018, um 9:30 Uhr mit den letzten Worten von Alfred und Monika Schaefer.

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    Kurzbericht vom neunzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    Oktober 25, 2018

    Zum Auftakt der heutigen Verhandlung beantragte Rechtsanwalt Nahrath, den Haftbefehl gegen Monika Schaefer aufzuheben, weil es völlig unverhältnismäßig sei, sie weiterhin in Haft zu lassen. Anschließend begann Alfred Schaefer mit seinem Abschlußplädoyer. Zunächst bedankte er sich bei allen Zuhörern für die Teilnahme an dem Prozeß, den er als „Inquisition“ bezeichnete. Er sei dankbar für die Rolle, die er innehabe, weil er andernfalls niemals geglaubt hätte, wie ein solcher Prozeß in Deutschland vonstatten ginge. Denn es ginge hier um Ansichten und Meinungen. Er habe deshalb eine so unnachgiebige Haltung, weil es Situationen gäbe, wo man nur das Richtige tun könne. Beispielsweise sei er einmal über den zugefrorenen Ammersee gelaufen und sei dort auf einen Mann getroffen, der sich mit letzter Kraft aus dem eingebrochenen Eis hatte retten können, der aber nicht mehr in der Lage war, sich von der Einbruchstelle zu entfernen. Der Mann sei bereits in dem Modus gewesen, einzuschlafen und so dem sicheren Tod entgegen zu gehen. Aus seinen Erfahrungen aus Kanada wisse er genau, was das bedeute. In einem solchen Moment müsse man nur das Richtige tun. In einer solchen Situation dürfe man nämlich auf keinen Fall selbst zu dem Mann hingehen, sondern müsse ihn dazu bewegen, sich selbst von der Einbruchstelle wegzubewegen, weil sonst die Gefahr bestünde, daß beide im Eis einbrächen. Er habe den Mann deshalb angebrüllt, daß er zu ihm kommen müsse, daß er nicht sagen dürfe, er habe kalte Hände oder könne nicht mehr weiter. Es sei unnachgiebig geblieben und so sei es ihm irgendwann gelungen, daß der Mann sich mit letzter Kraft doch noch selbst zu ihm hin bewegt habe. Wenn er in dieser Situation ein stilles Gebet gesprochen hätte, wie die Richterin ihm als Alternative für die Produktion der Videos vorgeschlagen hatte, anstatt den Mann eindringlich aufzufordern, sich weiter zu ihm hin zu bewegen, dann wäre der Mann jetzt tot. Er sei also der Überzeugung, daß man das tun müsse, was man für richtig hält, wenn man die Grundlage dafür habe. Er habe sich in Deutschland am Anfang sehr gewundert, daß die Deutschen zu bestimmten Themen immer schwiegen. Er sei in Kanada in einer Demokratie aufgewachsen, die es einem sogar gebiete, das zu sagen, was man denke und was man für richtig halte. Er sei immun gegen Angriffe und würde diese Immunität niemals aufgeben, sondern für das einstehen, was er für richtig halte.

    Im Anschluss daran bezog er Stellung zu einzelnen Anklagepunkten. Ihm werde vorgeworfen, in einem Video ein Hakenkreuz gezeigt zu haben. Er habe dieses Symbol jedoch nur deshalb verwendet, weil er überall gelernt habe, in der Schule und aus den Medien, daß dieses Symbol das absolute Böse symbolisiere. Als Symbol für das Böse habe er es dem Davidstern gegenüber gestellt, um zu verdeutlichen, daß nicht 19 Teppichmesser-Terroristen, sondern irgendwelche Juden den Terror um 911 organisiert hätten. Er habe das Kreuz also nicht zur Verherrlichung des Nationalsozialismus gewählt, sondern als Ausdruck für das Böse. Zwar handele es sich beim Hakenkreuz um ein Kernsymbol des Nationalsozialismus, aber das Video sei eine Aufklärung über die Terroranschläge vom 11. September gewesen, denn die offizielle Geschichte über 911 sei Unsinn.

    Als Alfred Schaefer zum Anklagepunkt Stellung nehmen wollte, in dem ihm vorgeworfen wird, das allgemeine politische Klima weiter zu vergiften und den öffentlichen Frieden zu stören, weil er sich in einem Video zum HC geäußert habe, unterbrach ihn der Richter mit dem Hinweis, daß er nicht berechtigt sei, weitere Straftaten bei seinen Ausführungen zu begehen, worauf sein Pflichtverteidiger versicherte, daß Alfred Schaefer versuchen werde, gemäßigter zu formulieren.

    Alfred Schaefer berichtete weiter zum betreffenden Video

    •über eine Begegnung mit einer bekannten Journalistin, die nichts vom Gebäude WT7 wußte,

    •er fragte, warum man das Leuchter-Gutachter mit dem Zusatz „sogenanntes“ bezeichnete, denn man solle es ernst nehmen, weil es nach wissenschaftlichen Grundsätzen angefertigt worden sei,
    •er erwähnte Benjamin Friedman, dessen Rede für jeden Pflichtlektüre sei, um die Dinge zu begreifen, die vor sich gingen und die das Gericht dankeswerter Weise hat anschauen lassen,
    •er verstehe nicht, was das Gericht unter Rechtssicherheit verstehe, wenn z.B. seine Schwester die Rechtssicherheit in der BRD gefährdet haben soll, weil sie sich in einem Video bei ihrer Mutter entschuldigt habe,
    •er nenne das Video „Zeitgeist“ einen Schnappschuß, der zeige, wo die Reise hinginge, so unaufhaltsam, wie wenn sich zwei tektonische Platten gegeneinander bewegten.

    Wir hätten versagt, erklärt er weiter, weil wir geglaubt hätten, daß alles gut sei, doch wir müssten uns rücksichtlos mit der Wahrheit auseinandersetzen, ob sie uns nun schmecke oder nicht. Der 11.9. sei kein Autounfall gewesen. Wir müßten verstehen, was passiert sei, weil es Konsequenzen für uns alle habe, siehe Afghanistan, Irak, Krieg gegen Terror usw. All diese Lügenkonstrukte würden langsam auffliegen. Immer deutlicher sei ein Bild mit höherer Auflösung zu sehen, daß uns die Wahrheit erkennen ließe. Wenn man die Leute, die verstehen würden, jetzt behindere, würden die Probleme letztendlich für alle nur größer werden.

    Zwischendurch rügte die Staatsanwältin die Wortwahl Alfred Schaefers, der das Gericht wiederholt als Inquisition bezeichnete und auch der Richter unterbrach Alfred Schaefer bei seinen Ausführungen, doch der Rechtsanwalt Nahrath erklärte, daß das letzte Wort des Angeklagten schon wichtig sei, zumal die Anklageschrift nur so vor undefinierbaren Begriffen strotze. Alfred Schaefer ergänzt dazu die Frage, wenn man in ein brennendes Haus hinein ginge und „Feuer“ riefe, ob das dann auch Aufhetzung sei?

    Zum Anklagepunkt 11 bezüglich seiner Geste bei einer Veranstaltung in Bretzenheim erklärte er, der weltweite Zeitgeist befinde sich im Wandel. Diesen neuen Zeitgeist müßten wir erkennen. Sein Vater habe sich immer darüber aufgeregt, daß man erst 50 Jahre später, nämlich beim Zündel-Prozeß, thematisiert hätte, wie absichtlich 100tausende Deutsche zu Tode gekommen seien, in dem man Lebensmittel beschlagnahmt habe. Ein Blick in unsere Städte würde reichen, um zu erkennen, wo die Reise hinginge. Wenn wir uns weiter mißbrauchen lassen würden, würden wir uns später bei unseren Kindern entschuldigen müssen. Die Trump-Administration sage heute, handele oder stirb! In Wirklichkeit mache Trump Amerika wieder weiß: „Wir oder sie!“ müsse es heißen.

    Das Gericht mache eine Fehlinterpretation, denn er habe niemals Hitler erwähnt, sondern er habe nur den römischen Gruß gezeigt. Wie könne man mit Leuten so umgehen und eine alte Dame mit 89 Jahren noch ins Gefängnis stecken. Das geschehe alles im Auftrag der Menschrechtsorganisation B’nai Brith. Er verstehe auch den Sinn nicht, seine Schwester Monika zum Schweigen zu bringen. Ihr Bekanntheitsgrad sei doch damit um das 10tausendfache gestiegen, so daß man damit doch das genaue Gegenteil dessen erreicht habe, was man vermutlich beabsichtigt hatte. Es sei schon alarmierend, wenn so viel Aufwand betrieben werde, um Leute zu behindern, die durch Erkenntnis zu einer anderen als die offizielle Sichtweise über geschichtliche Ereignisse gelangt seien.

    Weiter fragte er, wieso die ganze Infrastruktur immer wieder den gleichen Leuten gehöre, die zensieren könnten oder auch nicht. Alle Prozeßbeteiligten könnten jetzt aber niemals mehr behaupten, daß sie keine Kenntnisse über Vorgänge der Asylproblematik gehabt hätten. Wir müßten über Inhalte reden, nicht über Verbote. Wo sei das Verbrechen, wenn man eine andere Richtung eingeschlagen hätte durch Hinzugewinnung neuer Erkenntnisse? Seine Entscheidungen richteten sich nur nach naturwissenschaftlichen Grundsätzen und nicht nach Denkverboten, die es eigentlich nur in totalitären Systemen gäbe. Jeder müsse sich entscheiden, auf welcher Seite er stehen wolle. Auf der Lösungsseite oder auf der Problemseite. Die Schaefers seien hartnäckig, denn sie könnten die Wahrheit einfach nicht aufgeben.

    Als Alfred Schaefer das Thema Migranten ansprach, wurde er darauf hingewiesen, daß seine Äußerungen strafbar sein könnten. Sein Verteidiger macht darauf aufmerksam, daß dies auch auf Konzentrationsstörungen zurückzuführen sein könnte. Der Richter bot daher eine Pause an, in der man Alfred Schaefer auch Kaffee bringen könne. Daraufhin schaltete sich auch Rechtsanwalt Nahrath ein und erklärte, daß ihm dieses nun zuviel werde und er das bei seiner Mandantin nicht durchgehen lassen würde. Der Pflichtverteidiger, der die Verteidigung für Alfred Schaefer an diesem Prozeßtag erstmals übernommen hatte, führte weiter aus, daß weitere Termine ohnehin schon fest stünden, dann müsse man den Angeklagten nun nicht zwingen, sein Plädoyer zum Abschluß zu bringen und ihn dabei der Gefahr ausliefern, sich mit unbedachten Äußerungen wieder der Strafverfolgung auszusetzen. Nach einigem Hin und Her und zwei Beratungspausen entschied das Gericht schließlich, daß das Schlußwort von Alfred Schaefer am folgenden Verhandlungstag, den 26.10.2018, fortgesetzt werden soll und dabei auf maximal vier Stunden zu begrenzen sei.

    Der Kurzbericht für den Verhandlungstag am Freitag folgt voraussichtlich am Samstag, den 27.10.2018.

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    Kurzbericht vom zwanzigsten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

    Oktober 27, 2018

    Der 20. und letzte Prozeßtag von Alfred und Monika Schaefer am Freitag, den 26.10.2018 begann um 9:05 Uhr und war vorgesehen für die Fortsetzung des Abschlußplädoyeurs von Alfred Schaefer, das auf vier Stunden begrenzt sein sollte, und den letzten Worten von Monika Schaefer.

    Die Hippiebewegung sei Teil der Demoralisierung gewesen, erklärte Alfred Schaefer zu Beginn seiner Ausführungen, was er und seine Schwester damals jedoch noch nicht erkannt hatten. Aber die Disziplin und die Vorgaben ihrer deutschen Eltern hätten es ihnen ermöglicht, trotzdem ihre Bildungsabschlüsse zu machen. Wenn man das Glück habe und eine entsprechende Position, wo man was verändern könne, müsse man entsprechend handeln, wenn man etwas als richtig erkannt habe, sonst wäre das Glück weg, richtig handeln zu können. Ohne den Dialog mit Prof. Chomsky, der ja für seinerzeit für sie alle eine Ikone gewesen sei, wäre das Video gar nicht erst entstanden. Denn er habe ja alle verraten. Was würden die deutschen Philosophen wie Hegel, Kant u.a über die heutige Gesellschaft denken. Die Umerziehung habe das selbstständige Denken zerstört. Der einzige Gewinner dabei sei das internationale Judentum. Jeder der vom jüdischen Geldsystem abhängig sei, verliere seinen Job. Das würde auch erklären, warum Wissenschaftler scheinbar nicht verstehen, daß die offizielle Darstellung über 911 einen Lüge sei. Mit künstlichen Mitteln würden Denkmuster erzeugt. Schon Kant habe festgestellt, daß das menschliche Bewußtsein einen Gegenstand so aufnehme, wie er ihm präsentiert werde. Das Bewußtsein bekomme Botschaften wie z.B. „Schindlers Liste“ immer und immer wieder als Tatsachen präsentiert, die aber reine Fiktion seien. Jüdische Finanzverbrechen stünden weit über dem Gesetz und würden niemals angeklagt. Wenn Menschen in der Öffentlichkeit eine andere Sprache verwendeten müßten als zuhause, sei das immer ein sicheres Zeichen für totalitäre Strukturen. Um aber zu verhindern, daß unsere Zivilisation zerstört werde, müssten wir zu einem ehrlichen Geldsystem zurückkehren. Kant und Hegel wären entsetzt, wenn sie feststellen müßten, wie tief wir gesunken seien und ihre Nachkommen komplett verlernt hätten, selbstständig zu denken. Mit § 130 StGB habe man zuerst ein Denkverbotsgesetz geschaffen, dann käme das Atemverbotsgesetz als nächste Stufe. Er aber wolle lieber sterben als sich auf das Niveau einer Laborratte reduzieren zu lassen. Ein Regime, das Denkverbotsgesetze einführe, werde untergehen wie alle vergleichbaren Regime in der Geschichte.

    Er wolle die folgende Geschichte erzählen, wie eine Firma innerhalb von 40 Jahren zersetzt werden könne. „Können Sie sich vorstellen, bei einem Vorstellungsgespräch mit der Frage konfrontiert zu werden, ob sie mit einem Transvestiten zusammen arbeiten könnten, so quasi als Qualifikation für die Tätigkeit, für die man sich beworben hatte?“, fragte er. Das sei der Zeitgeist. Heute seien Dinge normal, die früher völlig unmöglich gewesen wären. Wenn unsere Geschichte aber auf Analverkehr und HC reduziert werden würde, hätten wir keine Zukunft. Wenn wir nicht im Stande seien, unter naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten ein Betriebssystem mit unseren kulturellen Eigenschaften anzuwenden, dann würden wir die Konsequenzen irgendwann tragen müssen. Unsere Situation sei vergleichbar mit einer Boa, die ein kleines Wildschwein verzehren wolle. Die Boa müsse ihren Druck auf das Wildschwein immer weiter erhöhen, es immer weiter zuschnüren, solange das Wildschwein noch atme. Dieser zunehmende Druck sei vergleichbar mit all den Verboten, die man heute geschaffen habe für Dinge, die vor 20 Jahren noch gar kein Problem dargestellt hätten. Ein solcher Druck sei auch die Absicht dieses Gerichtes, sich seine Ersparnisse, die er sich in seinem Leben auf ehrliche Art und Weise verdient hätte, zu konfiszieren.

    Jeder werde jedoch irgendwann einmal daran gemessen, was er von 911 gelernt habe. Wir sollten uns aber mit dem beschäftigen und das anschauen, was wir von der Natur lernen könnten. Wir müssten lernen, daß z.B. 911 kein Autounfall gewesen sei. Wir müssten begreifen, was da tatsächlich passiert sei, denn es habe für uns alle Konsequenzen. Alle nachfolgenden Kriege in der Welt seien damit begründet worden. Aber alles, was gegen uns jetzt aufgefahren werde, erzeuge die Energie, die die Lüge zu Fall zu bringen werde.

    Abschließend bedankte sich Alfred Schaefer bei allen dafür, daß sie ihm so lange zugehört hätten und dabei alle etwas gelernt hätten.

    Um 12:35 Uhr begann Monika Schaefer mit ihrem Abschlußplädeuyer, welches sie lieber im Stehen verlauten lassen wollte. Als sie am 3. Januar 2018 hier in diesem Gebäude verhaftet worden sei, habe sie gesagt, daß sie ein freier Mensch sei. Darauf habe man ihr geantwortet, daß sie sich das in Kanada hätte überlegen sollen. Trotzdem fühle sie sich jedoch frei.

    Es sei bei Ihnen zuhause in Kanada sehr „deutsch“ zugegangen und außerhalb natürlich „englisch“. Bereits am ersten Schultag sei es mit der Verspottung losgegangen. Schnell habe sie gelernt, daß ihre deutsche Herkunft nicht gut sei. Zuhause habe man deutsch gesprochen, wofür sie sehr dankbar sei. Ihre Zöpfe könnten auch eine Indianerfrisur sein. Ungerechtigkeit habe sie immer tief gespürt. Es habe ihr Leben sehr geprägt, da sie alleine mit ihren drei Pferden in der Wildnis unterwegs gewesen sei, manchmal drei Wochen am Stück. Irgendwann sei sie in die grüne Partei involviert worden. Sie sei ein sehr gutes und aktives Mitglied der grünen Partei gewesen. Im Frühling 2011 habe sie kandidiert und sich gleichzeitig mit 911 beschäftigt. Sie habe dann per Einschreiben ihre Erkenntnisse ans Parlament geschickt und darauf jedoch keine Antwort erhalten. Es sei auch nie wieder über den Inhalt ihres Scheiben gesprochen worden, sondern lediglich über das „Wie“. 2014 habe es wieder eine Wahl gegeben, zu der sie sich als Kandidatin hat zur Verfügung stellen wollen. Sie habe erklärt, wenn die nächste Wahl komme, wolle sie über 911 reden. Über eine Stunde habe sie diesbezüglich mit der Parteivorsitzenden, mit der sie auch befreundet gewesen sei, telefoniert. Während sie bis dahin überall sehr beliebt gewesen sei, habe sich das ganz plötzlich geändert. Zuerst habe man sie aufgefordert, den Brief, den sie wegen des Angriffs Israels im Gazastreifen geschrieben hätte, zurück zu nehmen und sich dafür öffentlich zu entschuldigen. Für die Wahrheit habe sie sich entschuldigen sollen. Das sei ihr nicht möglich gewesen, denn sie könne sich nur von der Wahrheit leiten lassen und darum habe sie ihren Austritt aus der Partei erklärt. Sie habe seinerzeit noch geglaubt, sie hätten eine freie Presse, sie hätten Demokratie und man dürfe alles sagen, was man für richtig hielte. Doch dann sei die große Enttäuschung gekommen. Doch wenn man das einmal begriffen habe, ginge es einem besser. Viele Kriege seien auf diesen Lügen aufgebaut worden. Wenn aber sie dies verstanden hätte, dann würden es auch andere Leute verstehen, habe sie damals gedacht. Aber viele Leute hätten gar nichts wissen wollen.

    Mit einem Veteranen habe sie einmal eine Verbindung gehabt. Sein Motiv sei gewesen: „Traue niemals einer uniformierten Autorität“. Als sie über 911 geredet hätten, über den Gebrauch von Sprengstoff und Fallgeschwindigkeit, habe er ihr vorgeworfen, daß das antisemitisch sei, sie wohl auch den HC leugnen würde. Aber sie hätten sogar noch in der Schule gelernt, daß der Sieger die Geschichtsbücher schriebe. Nach einer Zeit des Verstehens sei sie sehr traurig geworden, weil sie sich nicht mehr bei ihren Eltern habe entschuldigen können. Deshalb habe sie das Video „Sorry Mom …“ gemacht. Danach habe sie sich wirklich richtig befreit gefühlt. Sie habe dadurch erfahren, was mit Menschen passiere, die ein Tabu brächen. Wie sie diffamiert werden würden, Freunde sich abschotteten und auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse zerstört werden würden. Eine „rituelle Diffamierung“ habe sie erfahren. Es sei eine richtige Community, ein Netzwerk von Leuten, die bei einer solchen Diffamierung zusammen arbeiteten. Der nächste Ort sei 80 km von dem Ort entfernt gewesen, in dem sie gelebt habe. Sie sei auch als Musikerin bekannt gewesen. Sie habe auf Hochzeiten, auch in Schulen gespielt oder ehrenamtlich in Altenheimen. Sie sei dankbar für ihre Erlebnisse als Musikerin. Für das Leuchten in den Augen vor allem Dingen bei den alten Menschen. Die Geige sei ihr treuer Begleiter, auch in Stadelheim.

    Gerade weil sie so ein bekannter Mensch gewesen wäre, habe man sie so tief stürzen lassen müssen. Im Jahr, in dem das Video erschienen sei, habe jede Woche etwas in der Zeitung gestanden, was sie diffamieren sollte. Leserbriefe seien von Leuten geschrieben worden, die hunderte Kilometer weit entfernt lebten, wo sie ansässig gewesen sei, sie also gar nicht hätten kennen können. Freundschaften seien gekündigt worden, ohne auch nur eine einzige Frage zu den Vorwürfen gegen sie zu stellen.

    Sie sei angeklagt, wegen angeblicher Volksverhetzung. Die Frage hier aber müsse doch lauten: „Wer hetzt gegen wen?“ Es sei alles gezielt unternommen worden, sie überall auszuschließen, damit sie, falls sie einmal angeklagt werde würde, nirgends Rückhalt finden würde. Aber sie habe auch gelernt, daß es in jedem Dorf und in jeder Stadt Menschen gebe, die die Wahrheit erkannt hätten und denen die Wahrheit auch heilig sei, die sich ebenfalls nicht einschüchtern ließen.

    Sie sei habe die ganze diffamierende Situation zwar stark ertragen, es habe aber auch weh getan. Sie hege auch keinen Groll gegen die Verwandtschaft, die sie angezeigt hätten, weil sie ebenfalls Opfer der Umerziehung z.B. nach Sefton Delmer seien.

    Allein B’nai Brith wolle man als Auslöser für den Prozeß erscheinen lassen. Aber die Regierung in Kanada sei auch mitverantwortlich, denn sie habe interveniert, daß das Konsulat mit involviert wurde. Es gäbe keine politischen Gefangen in Deutschand, werde gesagt. Aber wenn dieses kein politisches Verfahren sein soll, warum habe man darüber nicht geschrieben? Die Behandlung im Gefängnis habe sich mit der Zeit zum Positiven gewandelt. Alle Briefe, die sie erhalten habe, seien wie ein Rettungsring für sie gewesen.

    Während der Ausführungen von Monika Schaefer kamen plötzlich fünf zusätzliche Beamte in den Gerichtssaal. Alle Anwesenden waren irritiert und auf die Frage von RA Nahrath, was das zu bedeuten habe, antwortete der Richter nur, daß er darauf keinen Einfluß habe.

    Monika Schaefer führte weiter aus: In letzter Zeit habe sie nachgedacht über ihre 9monatige Haftzeit, welche genau so lange angedauert habe, wie ihre Schwangerschaft. Diese Zeit sei ihr deshalb wie eine Knastschwangerschaft vorgekommen. Sie sei schockiert darüber gewesen, daß man im Zuschauerraum nicht habe mitschreiben dürfen. Sie hätte nie geglaubt, daß das in einem westlichen Land möglich sei. Man werfe ihr kriminelle Energie vor. Sie müsse gestehen, daß sie tatsächlich schon einmal bei rot über die Ampel gegangen sei. Wir befänden uns an der Spitze eines uralten Kampfes. Sie schäme sich nicht mehr, deutsch zu sein. Sie sei stolz auf ihre Eltern, stolz auf ihre Ahnen. Statt einer Welt, die auf Lügen aufgebaut wäre, bräuchten wir Aufklärung.

    Nach einer Pause bis 17:30 Uhr verkündete der Richter folgendes Urteil:

    Die Angeklagten seien schuldig zu sprechen. Alfred Schaefer sei zu drei Jahren und zwei Monaten zu verurteilen und Monika Schaefer zu 10 Monaten Haftstrafe. In der Urteilsbegründung erklärt der Richter, man habe ein Verfahren erlebt, wo Dichtung und Wahrheit so weit auseinander lägen und Videos mit großer krimineller Energie und mit pseudowissenschaftlichen Beweisen angefertigt worden seien, die geeignet seien, den Rechtsfrieden zu stören und zum Hass gegen Minderheiten anzustacheln. Die ganzen Ausführungen, die die beiden Angeklagten vorgetragen hätten, wie in einer Endlosschleife, hätten mit Fakten gar nichts zu tun. Bei dem Angeklagten Alfred Schaefer müsse der Hass die Seele schon zerfressen haben. Wenn er vorgebe, sich für deutsche Geschichte zu interessieren, müsse es nicht in solchem Hass ausarten. Bei den Strafzumessungen sprach zugunsten beider Angeklagten, daß sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten seien. Das ändere aber nichts daran, daß die Videos professionell mit hoher krimineller Energie gemacht worden seien, was sich bei seinem Schlußwort gezeigt habe, in dem er keinerlei Einsicht zu erkennen gegeben habe. Aber jeder könne ja glauben, was er wolle. Dies sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, solange man sich nicht strafbar machte. In dem Wort „Volksverhetzung“ stecke auch das Wort Hass und das könne auch nicht mit pseudowissenschaftlichen Argumenten aus der Welt geschafft werden.

    http://die-heimkehr.info/berichte-au...icht-muenchen/

    https://wir-sind-monika.com/2018/10/...icht-muenchen/
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  4. #34
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    Ich war heute wieder in München, wo der letzte Prozeßtag im Schäferprozeß anstand.

    Das finale Urteil des BRD-Gerichts über Monika und Alfred wurde gesprochen. Anschließend trafen wir uns noch auf eine fröhliche Gesprächsrunde und ein paar Biere im Löwenbräukeller.
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  5. #35
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    Monika Schaefer's First Public Appearance Since Imprisonment in Germany!

    https://www.bitchute.com/video/01CerdihsNOD/
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  6. #36
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    4 Jahre für Alfred Schaefer

    Verteidigung im BRD-System streng verboten.

    22. November 2019

    Mit dem letzten Prozeßtag gegen Alfred Schaefer am 21. 11. 2019 vor dem Landgericht München II wurde den Prozeßbeobachtern wieder eindringlich vor Augen geführt, daß es den nach § 130 StGB Angeklagten nicht erlaubt ist, sich zu verteidigen, sofern sie sich nicht erneut strafbar machen wollen.

    An diesem Tag ging es nur noch um das Schlußwort und das anschließende Urteil. Nachdem Alfred einige Zeit lang die Beweggründe seiner politischen Tätigkeit dargelegt hatte, drohte die Vorsitzende Richterin, ihm das Wort zu entziehen, weil Alfred dabei sei, sich erneut strafbar zu machen. Alfred hatte also drei Möglichkeiten: entweder auf das jedem/jeder Angeklagten zustehende Schlußwort zu verzichten, oder aber weiterzufahren und seine Meinung zu leugnen, und schließlich die dritte Möglichkeit, nämlich weiterzufahren und seine Meinung nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten – auch auf die Drohung hin, sich wieder „strafbar“ zu machen. Das ist die Quasi- Erpressung des Systems nach dem Motto: Halte den Mund oder wir sperren dich noch länger ein. Alfred ließ sich nicht erpressen und sprach weiter. Er handelte nach Artikel 5 GG, der die Meinungsfreiheit (angeblich) schütze und folgte seinem Gewissen. Hut ab vor seiner Standhaftigkeit!

    Es kam so, wie es von diesem Unrechtssystem zu erwarten war; die Vorsitzende Richterin entzog dem mannhaften Deutschen das Schlußwort. Das Gericht zog sich zu kurzer Beratung zurück und fällte dann das Urteil: 4 Jahre Gefängnis. Soll man erleichtert sein, daß es nicht, wie befürchtet, fünf Jahre, sondern „nur“ vier Jahre sind? Nein! Denn schon eine Minute Repression oder gar Gefangenschaft als Strafe für eine Meinungsäußerung wäre zuviel!

    Wie an den letzten beiden Prozeßtagen durften auch diesmal, nach Ende der Prozeßfarce, Alfred mit seiner tapferen Frau Elfriede nicht einmal für kurze Augenblicke sich die Hände reichen und verabschieden. Wie erbärmlich kleingeistig und gehässig! Alfred soll noch am gleichen Tag von Stadelheim ins Gefängnis Landsberg gebracht worden sein.

    Der bekannte Schreiberling namens Martin Bernstein von der Süddeutschen Zeitung, des Lizenzblattes Nr. 1, war beim Prozeß zugegen. Er enttäuschte nicht, weder seine Auftraggeber noch uns. Schon am Abend des Prozeßtages veröffentlichte er sein Geschmier; u. a. schrieb er, Alfred habe in seinem Schlußwort „gegen die Juden gehetzt“. In Wahrheit hatte Alfred breiten Bezug auf einen Briefwechsel genommen, den er mit einem Juden hatte, und der seine Glaubensgenossen für deren Haß heftig kritisierte und in vielen Ansichten mit Alfred übereinstimmte. Mehrfach hob Alfred die fast freundschaftliche Beziehung und gegenseitige Hochachtung hervor, die beide verband. Da Bernstein dies völlig unterschlug und statt dessen behauptete, Alfred habe „gegen die Juden gehetzt“, lügt der Kerl im wahrsten Sinne des Wortes wie gedruckt!

    In diesem Zusammenhang sei gesagt, daß sich der Würgegriff des Systems immer enger um die freie Meinungsäußerung zieht. Vor gut einem Jahr vermeldete die Jüdische Allgemeine vom 26. 09. 2018 stolz, daß innerhalb der bayerischen Justiz sogenannte Antisemitismusbeauftragte eingesetzt würden, „um Zweifelsfragen im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten zu klären und eine einheitliche Rechtsanwendung zu sichern.“ Als Antisemitismusbeauftragter der Generalstaats-anwaltschaft München wurde der 46-jährige Oberstaatsanwalt Andreas Franck eingesetzt. Geht ’s noch ungenierter? Noch befangener? Längst hat jeder Richterspruch, vor allem jener gegen Alfred Schaefer, gezeigt, daß vor allem an bayerischen Gerichten alle „Zweifelsfragen im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten“ geklärt und eine „einheitliche Rechtsanwendung“ gesichert ist.

    Doch noch ist unser Deutschland nicht verloren, denn es gibt noch Männer und Frauen, die, wie es für unsere Väter und Mütter sowie unsere Altvorderen selbstverständlich war, an vorderster Front für unser Vaterland kämpfen. Und diese werden immer zahlreicher, obwohl sie wissen, wie gnadenlos sie unseren Feinden ausgesetzt sind. Alfred Schaefer ist einer von ihnen.

    https://wir-sind-monika.com/2019/11/...fred-schaefer/
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