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Thread: Der Volkslehrer mit Ursula Haverbeck

  1. #31
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    22. Juli 2018


    Solidarität ist mehr als ein Wort, Solidarität muss gelebt werden: Ursula Haverbeck soll im September für zehn Tage in einer Art besserem Viehtransport zu einem Gerichtsprozess nach Hamburg verschleppt werden, wo sie sich am 12. September 2018 vor dem Landgericht wegen Volksverhetzung verantworten muss.

    Das skandalöse Vorgehen der JVA-Leitung, die sich mittlerweile in der Defensive befindet und bereits zurückrudert, empörte sogar ein Organ der BRD-Massenmedien, das einen Durchaus kritischen Artikel zum Umgang der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede mit der 89-jährigen Dissidentin veröffentlichte.

    Doch es reicht nicht aus, sich im Vorfeld gegen eine unmenschliche Behandlung stark zu machen, gefragt ist vor allem auch unsere Unterstützung beim Prozess.

    Im Gerichtssaal und auf der Straße. Deshalb findet am Vormittag des 12. Septembers 2018 eine Kundgebung auf dem Sievekingplatz, unmittelbar vor dem Eingang des Landgerichts Hamburg, statt. Auch wenn es ein Werktag ist: Es sind noch knapp zwei Monate Zeit für Planungen, nehmt euch frei, organisiert Fahrgemeinschaften und kommt nach Hamburg.

    Die ganze Stadt steht Kopf, wenn sich Ursula für Meinungsäußerungen verantworten muss. Die Zeit, in der die Richter politische Urteile gefällt haben, ohne, dass es jemand mitbekommen hat, sind vorbei.

    Wir unterstützen Ursula Haverbeck, wir protestieren gegen ihren Transport nach Hamburg und wir fordern die sofortige Freilassung! Markiert euch den 12. September im Kalender!


    https://freiheit-fuer-ursula.de/2018...r-landgericht/
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    Vincent Reynouard: Je suis ingénieur chimiste et historien révisionniste français. J’expose de la façon la plus pédagogique possible les arguments révisionnistes. Je propose, j’expose, je n’impose rien. Chacun doit (ou devrait) être libre de se faire une opinion sur le sujet. .


  2. #32
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    Bundesverfassungsgericht bestätigt Verurteilung des LG Verden

    3. August 2018

    Mit am Freitag (03.08.2018) veröffentlichtem Beschluss, bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung von Ursula Haverbeck durch das Landgericht Verden, das eine zweijährige Haftstrafe verhangen hatte. Das Gericht sieht Paragraph 130 als zulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit an und begründet, weshalb sich Ursula Haverbeck nach seiner Auffassung strafbar gemacht habe und ihre Äußerungen nicht in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen würden.

    Hier gibt es das Urteil:

    https://www.bundesverfassungsgericht...bvg18-067.html

    Aufgehoben hat das BVG dagegen die Verurteilung eines Internetbloggers, dem die Verharmlosung des Holocausts vorgeworfen wurde. Hier stärkt das höchste deutsche Gericht die Meinungsfreiheit.

    https://www.bundesverfassungsgericht...bvg18-066.html

    Es dürfte kein Zufall sein, dass beide Beschlüsse am gleichen Tag veröffentlicht worden sind, vermutlich wollte das Gericht im Fall Ursula Haverbeck kein politisches Erdbeben auflösen, aber der inflationären Verfolgung von Deutschen wegen Meinungsäußerungen dennoch etwas entgegenseten.

    https://freiheit-fuer-ursula.de/2018...des-lg-verden/
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  3. #33
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    12. August 2018


    Am 12. September 2018, einem Mittwoch, soll sich Ursula Haverbeck vor dem Hamburger Landgericht verantworten, ihr wird – einmal mehr – Volksverhetzung nach §130 StGB vorgeworfen. Wie Ursula nach Hamburg verfrachtet wird, ist noch unklar, durch öffentlichen Druck ist es jedoch bereits gelungen, die JVA Brackwede in die Defensive zu drängen und eine geplante „Todesfahrt“ über insgesamt zehn Tage unwahrscheinlicher werden zu lassen. Um gegen den ganzen Wahnsinn, der sich daran zeigt, wenn eine 89-Jährige für Meinungsäußerungen inhaftiert und vor ein Gericht gezerrt wird, zu protestieren, findet vor dem Landgericht, auf dem Sievekingplatz, ab 9.00 Uhr eine Solidaritätskundgebung statt, außerdem wird zum Besuch des Prozesses aufgerufen. Auch wenn es ein Werktag ist: Versucht den Termin wahrzunehmen, Ursula Haverbeck verfolgt sehr genau, was im Publikum und vor dem Gericht passiert. Seid solidarisch, lasst den Worten Taten folgen!

    Bei der Kundgebung vor dem Landgericht werden Vertreter verschiedener, politischer Organisationen und Strömungen das Wort ergreifen. Nachfolgend eine Übersicht bisher feststehender Redebeträge, Erweiterungen sind ausdrücklich vorbehalten:

    Sascha Krolzig (DIE RECHTE)
    Lennart Schwarzbach (NPD)
    Dieter Riefling (Freier Nationalist)
    Sven Skoda (Freier Nationalist)
    Christian Worch (DIE RECHTE)
    Thomas Wulff (Freier Nationalist)


    ACHTUNG: Informiert euch im Vorfeld über Anreisetreffpunkte. Die linke Szene ruft bereits zu Gegenaktivitäten auf und es wird dringend davon abgeraten, einzeln oder in Kleingruppen zum Veranstaltungsort zu reisen. Schließt euch mit anderen zusammen, um sicher am Ziel anzukommen. Wer den Prozess besuchen möchte, sollte zudem auf erkennbare, rechtspolitische Zeichen usw. verzichten. Hilfsmittel, etwa Banner, Fahnen und eine Lautsprecheranlage, wird es bei der Kundgebung in ausreichende Menge geben.



    Am 12. September 2018 auf nach Hamburg: Auch an einem Werktag gibt es Widerstand, wenn die 89-jährige Dissidentin Ursula Haverbeck vor Gericht gezerrt wird. Wir kämpfen für echte Meinungsfreiheit!


    https://freiheit-fuer-ursula.de/2018...-nach-hamburg/
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  4. #34
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    17. August 2018

    Wie schlecht es um die Meinungsfreiheit in Deutschland steht, dürfte allgemein bekannt sein und zeigt sich u.a. an der Inhaftierung einer 89-jährigen Dissidentin, die zwischen Schwerkriminellen eingesperrt hinter Gittern sitzt. Das Portal „Openpetion.de“ hat jetzt eine entsprechende Petition gelöscht, mit welcher die sofortige Freilassung von Ursula Haverbeck gefordert wurde, die lediglich wegen Meinungsäußerungen im Gefängnis sitzt. Dabei behaupten die Betreiber der Plattform, deren Ziel es angeblich sei „Bürgerbeteiligung mittels Online-Petitionen zu fördern und zu einem transparenten Bürger-Politik-Dialog beizutragen“, dreisterweise, die Petition würde auf einer falschen Tatsachenbehauptung beruhen, die in den Textpassagen „sie hat ihre Meinung frei geäußert und wurde dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.„, sowie „In zahlreichen Gerichtsprozessen musste sie sich wegen Meinungsäußerungen verantworten“ liegen würden. Offenbar streiten die Betreiber der Plattform Ursula Haverbeck ab, eine eigene Meinung zu besitzen und sehen Prozesse wegen genau dieser Meinung auch nicht als Prozesse an, die sich auf eine Meinungsäußerung beziehen. Diese Logik ist nicht nachvollziehbar und ist wohl eher ein Indiz, dass eine politisch missliebige Petition einfach verschwinden sollte.

    Gegen die Sperrung der Petition, die immerhin bereits rund 700 Unterzeichner fand, wurde mittlerweile Beschwerde eingereicht. Ob diese – im Sinne der Meinungsfreiheit – Erfolg hat, bleibt abzuwarten, darf aber eher bezweifelt werden. Ungewollt zeigen die Betreiber von Openpetition.de auf diesem Wege, wie schlecht es um die Meinungsfreiheit in Deutschland steht!

    Inzwischen könnt ihr unter folgenden Link auf einem unabhängigen Petitionssystem erneut unterzeichnen: https://freiheit-fuer-ursula.de/petition/



    OFFENE E-MAIL an openPetition gGmbH, Greifwalder Str. 4, 10405 Berlin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach zwei Monaten und fast 700 Zeichnungen wurde die von mir erstellte Petition, ohne vorheriger Mitteilung an mich, gesperrt.

    Als Grund der Sperrung gibt man an, dass ich falsche Tatsachen behaupten würde in Zusammenhang mit folgender Passage: „sie hat ihre Meinung frei geäußert und wurde dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“ sowie „In zahlreichen Gerichtsprozessen musste sie sich wegen Meinungsäußerungen verantworten“.

    Wo ist dies denn eine falsche Tatsachenbehauptung? Frau Ursula Haverbeck wurde doch verurteilt wegen den Inhalten ihrer Meinungsäußerung, die nach geltender Rechtsprechung strafbar sind. Es sind nach wie vor die wiederholten Äußerungen ihrer Meinung welche zur letztendlich zur Inhaftierung von Frau Haverbeck im Alter von 89 Jahren führte.

    Das Bundesverfassungsgericht teilte in ihrer Pressemitteilung Nr. 67/2018 vom 3. August 2018 wo es um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde von Frau Haverbeck ging u.a. folgendes mit:


    „[…] Soweit sie die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords darüber hinaus auf vermeintlich eigene Schlussfolgerungen und Bewertungen stützt, kann sie sich zwar auf ihre Meinungsfreiheit berufen. Der in der Verurteilung wegen dieser Äußerungen liegende Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich grundsätzlich gerechtfertigt. […]“

    und


    „[…] 2. Wegen der Äußerungen verurteilte das Amtsgericht die Beschwerdeführerin wegen Volksverhetzung in sieben Fällen und versuchter Volksverhetzung in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beschwerdeführerin setzte das Landgericht Verden die Gesamtfreiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung auf zwei Jahre herab und verwarf die Berufung im Übrigen. Die Revision blieb erfolglos. Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde. […]“

    Ich bitte Sie daher die Sperrung der Petition entsprechend wieder aufzuheben.

    Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Walter

    Quelle der Pressemitteilung: https://www.bundesverfassungsgericht...bvg18-067.html

    Quelle der Petition: https://www.openpetition.de/petition...beck-1928-frei

    https://freiheit-fuer-ursula.de/2018...rde-eingelegt/
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    10. November: Kommt zur Geburtstagsdemo nach Bielefeld!

    10. Oktober 2018

    Ursula wird hinter den Kerkermauern der JVA Brackwede 90 Jahre alt. Grund genug für uns alle, den Geburtstag angemessen zu begehen und ein Zeichen der Hoffnung, ein Zeichen der Solidarität zu senden. Kommt zur Geburtstagsdemonstration: Beginn ist am 10. November 2018 um 13.00 Uhr am Bielefelder Hauptbahnhof. Bundesweit haben sich bereits zahlreiche Aktivisten, Unterstützer und Sympathisanten angekündigt. Macht in euren Regionen mobil. Bringt themenbezogene Transparente mit, organisiert Reisegruppen. Wir sehen uns auf der Straße!



    https://freiheit-fuer-ursula.de/2018...ach-bielefeld/
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    Ursulas 90ster - 10 000 feiern in Bielefeld!
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    Ursula Haverbeck: Der Einsatz für das Rechtsleben in Deutschland geht weiter!

    13. Dezember 2018

    Ursula Haverbeck bedankt sich in ihrem Schreiben aus der Gesinnungshaft vom 5. Dezember 2018 noch einmal ganz herzlich bei allen Teilnehmern der „Geburtstags-Demonstration“ am 10. November für die gelungene Veranstaltung.

    Gleichzeitig ruft sie Euch dazu auf, dass Ihr Euch weiterhin für das Rechtsleben in Deutschland stark macht. Aus diesem Anlass empfiehlt sie dringend die Lektüre des Interviews mit Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., das er bereits im November 2013 dem Medienportal „Telepolis“ gab.1 Insbesondere folgender Satz muss immer wieder in der Öffentlichkeit verbreitet werden:

    „Wird von der Exekutive ein Geheimvertrag geschlossen und dabei der Gesetzgeber umgangen, ist dies Verfassungsbruch.“

    In diesem Sinne: Der Kampf um das Recht, für Meinungs-, Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit geht weiter!

    1 https://www.heise.de/tp/features/Hie...n-3362307.html

    https://freiheit-fuer-ursula.de/2018...d-geht-weiter/

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  8. #38
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    Preisverleihung in Frankreich: Ursula Haverbeck erhält Internationalen Robert Faurisson Preis


    7. Februar 2019

    Am 25.01.2019 wurde der Internationale Robert Faurisson Preis für 2019 an Ursula Haverbeck verliehen.

    Rechtsanwalt Wolfram Nahrath – der Frau Haverbeck in unzähligen Gerichtsverfahren bereits vertreten hat – nahm stellvertretend den Internationale Robert Faurisson Preis entgegen. In seiner Laudatio bekundet Herr Nahrath, dass es eine große Ehre ist, den Preis stellvertretend für seine Mandantin entgegen zu nehmen.

    Die vollständige Laudatio wird folgt wiedergeben:

    (Rechtlicher Hinweis: Den Inhalt der uns eingesendeten Laudatio macht sich die Redaktion nicht zu eigen.)

    „Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Komitee!
    Michele Lady Renouf, Maestro Fallisi, Honourable Mr. Nichols!


    Es ist mir eine große Ehre, den Preis in Vertretung meiner Klientin und für diese entgegen nehmen zu dürfen.

    Meine Klientin, Frau Ursula Haverbeck-Wetzel, die im letzten Jahr ihr 90. Wiegenfest hatte, ist nicht etwa deshalb verhindert, nach Vichy zu reisen, weil sie dies altersbedingt nicht schafft oder gar gebrechlich ist.

    Nein, sie sitzt aufgrund zweier rechtkräftiger Urteile in der Bunderepublik Deutschland seit letztem Jahr für vorerst über 3 ½ Jahre im Gefängnis. Es können weitere Jahre hinzukommen, da eine Reihe weiterer Verfahren noch gegen sie anhängig sind. So ist es eine nicht fernliegende Prognose, dass sie schlussendlich lebenslänglich im Gefängnis sitzen wird, in Gefangenheit stirbt.

    Die Welt wird sich fragen, welch eine furchtbare, gefährliche Kriminelle meine Klientin ist, die noch im hohen Alter und mit fortwährender krimineller Energie Verbrechen begeht. Ist sie die Patin einer mafiaähnlichen Struktur im organisierten Verbrechen? Hat sie geraubt, getötet, verletzt, betrogen, gestohlen, Kinder misshandelt, Rauschgift- oder Menschenhandel betrieben?

    Nein, hat sie nicht. Sie hat unter Berufung auf die Rechte der Freiheit der Meinung, der freien Rede, der Forschung und ihr Persönlichkeitsrecht, Fragen und Äußerungen zu einem sehr speziellen Geschehen in Zeit und Raum in der Öffentlichkeit ausgesprochen oder niedergeschrieben und anderen zum Vortrag gebracht oder zum Lesen und Studieren gegeben. Na und? – wird man sich fragen, dafür kommt man doch im freiesten Rechtsstaat, den es je auf deutschem Boden gab, nicht über Jahre ins Gefängnis! Doch genau dies geschah und geschieht mit der Preisträgerin.

    Frau Haverbeck-Wetzel kommt ursprünglich aus dem humanistischen Lager und war jahrelang als Umweltschützerin aktiv.

    Aber es geht eben nicht um irgendeine Geschichte, sondern um die Geschichte einer organisierten, massenhaften, industriell insbesondere mit Giftgas betriebenen und auf Regierungsbefehl des Dritten Reiches hin erfolgte Vernichtung von Menschen, ganz überwiegend jüdischer Herkunft in ganz Europa bis 1945. Sie kennen alle die im Laufe der Zeit symbolhaft gewordene Zahl von sechs Millionen.

    Dieses Geschehen zu leugnen, zu billigen oder zu verharmlosen steht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1994 unter Strafe und kann für jeden einzelnen Verstoß zu Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren führen. Die Gesetzeslage erlaubt es, erwachsene Menschen bis zu 15 Jahren ins Gefängnis zu stecken.

    Ich habe nicht vor, Ihnen hier eine Vorlesung zum politischen Strafrecht in Deutschland und anderen Ländern zu halten. Lassen Sie mich dennoch einige Gedanken äußern.

    Die Bundesrepublik Deutschland, deren Grundgesetz in diesem Jahr seinen 70. Jahrestag erlebt, ist über 40 Jahre ohne eine solche Strafvorschrift ausgekommen und zwar ohne, dass es zu Pogromen oder sonstigen Verfolgungen gegen jüdische Menschen gekommen ist.

    Es hat 10 Jahre gedauert, ehe nach ständiger Wühlarbeit von nur Wenigen, dieses Gesetz durch den deutschen Bundestag ging. 10 Jahre lang wurde es abgelehnt – und zwar wegen massiver Bedenken gegen deren Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten. Die wenigen, darunter aber viele – ich nenne sie hier einmal Kaufleute – haben sich unter Verwendung aller Mittel durchgesetzt.

    Noch nach seiner Verankerung im deutschen Strafrecht haben sich bedeutende Verfassungsrechtler, gerade auch ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen diese Vorschrift gewandt. Prominente, auch aus dem sogenannten „Opfervolk“ kritisierten die Vorschrift und forderten deren Abschaffung, manche von ihnen stellen den „Holocaust“ sogar ganz in Abrede.

    Vergeblich. Die Vorschrift steht bis heute im Strafgesetzbuch und hat eine Vielzahl von Menschen hinter Gitter gebracht. So auch die Preisträgerin, die auch aufgrund ihres Alters keine Gnade erfuhr. Noch vor wenigen Tagen wurde ihr, die sie keine nahen Verwandten mehr hat – diese sind alle schon tot – verweigert, das Grab ihres verstorbenen Ehemannes, des bekannten Humanisten Werner Haverbeck, zu besuchen, um dort zum Neuen Jahr Andacht für ihn zu halten.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich spreche von der Bundesrepublik Deutschland – und nicht von einem despotischen Kleinstaat irgendwo in der Welt!

    Ich bin der Überzeugung, dass jene Strafvorschrift des § 130 Abs. 3 StGB in seiner Entstehungsgeschichte und hinsichtlich der Motivation ihrer Einfügung in das Strafgesetzbuch ein eklatanter Bruch mit der Voraussetzung für jede Strafnorm ist, wonach das Verhalten eines Menschen in unserer Rechtshemisphäre nur dann bestraft werden soll, wenn ein Strafgrund vorliegt, also das mit der Bestrafung verfolgte Ziel auch legitim ist. Eine solche Legitimität liegt für § 130 Abs. 3 StGB nicht einmal ansatzweise vor.

    Es stellt sich die Grundsatzfrage: Weshalb darf ich über geschichtliche Geschehnisse nicht streitig diskutieren? Wem nutzt ein solches Verbot? Den Freiheitsrechten jedenfalls nicht!

    Ich selbst bin im Jahre 1963 geboren. Ich habe dieses Geschehen nicht miterlebt und wurde schulisch und universitär dazu erzogen, alles zu hinterfragen, alles zu diskutieren. Das war das Credo dieser Zeit. Zu meiner Schul- und Studienzeit war es auch noch erlaubt, nach Lust und Laune zu bestreiten, ohne bestraft zu werden. Denk- und Sprechverbote, Verbote von Büchern und Schriften hingegen waren Sakrilege gegen die Freiheitsrechte – und sind es heute noch!

    Solche Verbote machen den denkenden, interessierten Menschen nur eines:

    Misstrauisch!

    Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch, sich zu historischen Ereignissen mit seiner Meinung und seinen Überzeugungen im Widerstreit und im Gegensatz zu anderen in der Rechtsgemeinschaft einzubringen und sich über solche frei und ungehindert zu informieren, um eigene Überzeugungen zu gewinnen.

    Schließlich ist es ein ureigenes Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, die Gemeinschaft, der er angehört – also sein Volk – gegen schwere und schwerste Schuldvorwürfe zu verteidigen.

    Er darf deshalb versuchen, den Vorwurf eines Völkermordes, begangen durch Mitglieder seines Volkes als geschichtliches Geschehen, einen geschichtlichen Makel also, zu beseitigen bzw. Zweifel daran anmelden. Darf er dies – unter Bedrohung mit jahrelanger Gefängnisstrafe – nicht, macht dies seelisch krank.

    Sich mit strafbewehrten Denk-, Informationsbeschaffungs-, Forschungs- und Meinungsäußerungsverboten im Zusammenhang mit einem sehr speziellen historischen Ereignis konfrontiert zu sehen, gezwungener Maßen wegen zu erwartender, empfindlicher Bestrafung schweigen zu müssen, wenn man aus Überzeugung andere Auffassungen gewonnen hat, stellt einen Zwang dar, der zu unmittelbaren und schweren Persönlichkeitskrisen führen kann, jedenfalls aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Ein solcher Zwang ist der heutigen Rechtsordnung völlig fremd.

    Dies gilt insbesondere eben dann, wie ich noch einmal betonen will, wenn man sein eigenes Volk und dessen Geschichte gegen schwerste Vorwürfe verteidigen will.

    Ich erlaube mir, dieses Gesetz kurz zu werten:

    Es ist ein Gesetz, geboren aus einer Buchreligion! Und solches Recht lehne ich grundsätzlich ab.

    Ich bitte um Vergebung, dass es mir als Verteidiger nicht gelungen ist, Frau Ursula Haverbeck vor dem Gefängnis zu bewahren.

    Sehr geehrte Damen und Herren, hohes Komitee!

    Die erstmalige Verleihung dieses Preises zeigt den Großmut seiner Stifter und den Willen zum Frieden in Freiheit! Das Besondere aber im Fall dieser ersten Preisträgerin ist, dass sie Deutsche ist. Eine Frau aus dem sogenannten Tätervolk. Eine edelmütige Dame, voller Lebensfreude, voller Lachen, voller Gutartigkeit und voller Mut!

    Wenn nicht schon vorher:

    Mit der Verleihung dieses Preises wird sie geadelt. Auf dem Boden Frankreichs, durch Menschen aus Völkern, die mit Deutschland nicht nur einmal in der Geschichte erbitterte und blutige Kriege führen mussten, geadelt als deutsche Kämpferin für die Freiheitsrechte!

    Dies ist für mich und mein geschundenes, niedergeworfenes aber doch so geliebtes deutsches Volk eine besondere und hohe Ehre.

    Namens der Preisträgerin habe ich Ihnen, Hohes Komitee, aus tiefster Seele zu danken.

    Ein Hoffnung gebendes Zeichen für Freiheit und Frieden.

    Wolfram Nahrath
    Rechtsanwalt“


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    Freiheit für Ursula Haverbeck: Demonstration am 9. November in Bielefeld!

    Auch ihren 91. Geburtstag wird Ursula Haverbeck vermutlich hinter den Mauern des Systems verbringen müssen, eingesperrt in einer Kerkerzelle der JVA Bielefeld-Brackwede. Wie im vergangenen Jahr, wird es auch 2019 eine Geburtstagsdemo geben. Eine unterstützenswerte Sache, an der sich jeder beteiligen sollte, der es an diesem Tag terminlich einrichten kann!

    Nachfolgend der Aufruf von der Sonderseite www.freiheit-fuer-ursula.de im Wortlaut:

    Seit Mai 2018 sitzt Ursula Haverbeck – anfangs im Alter von 89 Jahren eingesperrt – für das Äußern ihrer Meinung in Gesinnungshaft. Kaum einem Volksgenossen dürfte das Schicksal von Deutschlands mutigster Kämpferin für die Meinungsfreiheit entgangen sein. Während Kinderschänder, Räuber und Mörder in diesem Land oftmals lachend die Gerichtssäle verlassen, statuiert das System an einer alten Dame ein Exempel. Gegen diesen Wahnsinn gilt es aufzustehen und zugleich Solidarität mit Ursula Haverbeck zu zeigen!

    Bereits drei Tage nach der Inhaftierung demonstrierten rund 500 Nationalisten zur JVA Bielefeld-Brackwede, in der Ursula bis heute inhaftiert ist. Anlässlich ihres 90. Geburtstages, den sie im Gefängnis verbringen musste, zogen ebensoviele Demonstranten durch das Bielefelder Zentrum und bestimmten wochenlang die Schlagzeilen der Stadt. Regelmäßig kommt es zu kleineren Solidaritätsaktionen, etwa einer Kundgebung anlässlich des Jahrestages ihrer Inhaftierung. Wenn Ursula 91 Jahre alt wird, gilt es, erneut Flagge zu zeigen und auf die Straße zu gehen. Gefragt sind alle Unterstützer, Sympathisanten und Freunde: Helft mit, der Meinungsfreiheit eine Gasse zu bahnen. Lasst Ursula in dieser Zeit nicht alleine!

    Die örtliche Polizei beabsichtigt im Übrigen, die Versammlung, die in diesem Jahr auf den 9. November fällt (Ursulas Geburtstag ist eben am 8. November, der darauffolgende Samstag war im letzten Jahr der 10. November, in diesem Jahr ist es eben der 9. November) wegen der geschichtlichen Bedeutung des Tages zu untersagen. Damit ignoriert die Behörde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, sowie zahlreicher Verwaltungsgerichte. Die Demonstration wird dementsprechend juristisch durchgeklagt werden müssen, aber sie wird stattfinden. Tragt euch den Termin in eure Kalender ein. Freiheit für Ursula Haverbeck!

    Mit 91 Jahren in Gesinnungshaft? Schämt euch! Wir sehen uns am 9. November 2019 in Bielefeld!



    https://www.dortmundecho.org/2019/07...-in-bielefeld/
    POUR UNE HISTOIRE DÉBARRASSÉE DES NOMBREUX MENSONGES
    Vincent Reynouard: Je suis ingénieur chimiste et historien révisionniste français. J’expose de la façon la plus pédagogique possible les arguments révisionnistes. Je propose, j’expose, je n’impose rien. Chacun doit (ou devrait) être libre de se faire une opinion sur le sujet. .


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    +++ 9. November in Bielefeld: Pflichttermin! +++


    Zum 91. Geburtstag der inhaftierten Dissidentin Ursula Haverbeck findet am 9. November in Bielefeld eine Demonstration statt, die mitten durch die Innenstadt zum Justizkomplex führt und wieder für einen Ausnahmezustand in der Stadt sorgen wird. Es ist die wohl größte Demo der nationalen Opposition im Jahr 2019 in NRW und jeder sollte versuchen, daran teilzunehmen. Ursula sitzt als alte Dame jeden Tag hinter Kerkermauern – wir haben die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass sie nicht vergessen wird. Und wir haben nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Pflicht dies zu tun!

    Nachdem die Polizei die Demo verboten hatte, ist die Mobilisierung zunächst etwas ruhiger angelaufen. Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht das Demoverbot jedoch aufgehoben, die Polizei findet sich mit der Entscheidung ab. Damit ist klar: Wir werden am 9. November durch Bielefeld demonstrieren! Nun liegt es aber an jedem selbst, im Vorfeld Werbung zu mache, die Anreise aus seiner Region zu organisieren und am 9. November dabei zu sein. Macht Ursula ein Geschenk: Mit eurer Anwesenheit ihr Schicksal und die nicht mehr existente Meinungsfreiheit in Deutschland in den Fokus rücken!

    Beginn ist in diesem Jahr um 13 Uhr am Hintereingang (!) des Bielefelder Hauptbahnhofes, in Richtung Kino!

    https://freiheit-fuer-ursula.de/2019...pflichttermin/

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