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Thread: EINLADUNG - Wolfgang Fröhlich

  1. #1
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    Default EINLADUNG - Wolfgang Fröhlich

    EINLADUNG

    zum 6. politischen Schauprozess gegen meine Person

    Zeit: Montag, 26. März 2018, 9.00 Uhr

    Ort Landesgericht Krems, 1. Stock, Saal G

    Die Volksverhetzer bedienen sich neuerdings der schon unter Stalin “bewährten” Methode. Kritiker warden kurzerhand für verrückt erklärt: Siehe Beilage

    Bitte wenn möglich ins Internet stellen!

    Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich

    Politischer Gefangener in der JA-Stein, H.Nr. 46484

    A-3504 Krems/Stein

    http://ungraindesable.the-savoisien....ary_2018_2.pdf
    POUR UNE HISTOIRE DÉBARRASSÉE DES NOMBREUX MENSONGES
    Vincent Reynouard: Je suis ingénieur chimiste et historien révisionniste français. J’expose de la façon la plus pédagogique possible les arguments révisionnistes. Je propose, j’expose, je n’impose rien. Chacun doit (ou devrait) être libre de se faire une opinion sur le sujet. .


  2. #2
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    Ehemaliger Wiener FP-Bezirksrat als Holocaust-Leugner vor Gericht

    25. März 2018

    Am Montag steht ein Holocaust-Leugner erneut vor Gericht in Krems. Der einstige Wiener FP-Bezirksrat (er wurde 1994 von der Partei ausgeschlossen) soll in Briefen u.a. an den Justizminister die Existenz von Gaskammern in der Nazi-Zeit in Abrede gestellt haben. Der in Stein inhaftierte 66-Jährige behauptet, es sei unmöglich, dass das NS-Regime sechs Millionen Juden ermordet habe.

    Der 66-Jährige ist wegen Paragraf 3h Verbotsgesetz angeklagt. Ihm werden von Oktober 2016 bis Juli 2017 verschickte Briefe sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Last gelegt. Seine Behauptungen soll der Akademiker durch ein selbstverfasstes Elaborat mit dem Titel “Naturgesetze versus Gaskammern” untermauert haben. Einem Gutachten zufolge ist der Wiener zurechnungsunfähig, es liegt demnach eine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades vor.

    Brief an österreichische Richter über “Gaskammer-Betrug von Mauthausen”

    In einem Brief des 66-Jährigen an den Justizminister im Oktober 2016 war laut Anklage zu lesen, dass “ab dem Jahr 1939, dem Beginn des sogenannten Holocausts an den Juden, die jüdische Weltbevölkerung angestiegen ist”. Als Beilage soll der Insasse einen Ausdruck eines Artikels einer deutschsprachigen israelischen Webseite mit der Überschrift “Der Mythos vom Völkermord” angefügt haben. In einem offenen “Brief an die österreichischen Richter” des 66-Jährigen soll von einem “Gaskammer-Betrug von Mauthausen” die Rede gewesen sein.

    Weitere Empfänger von Schreiben des Häftlings waren laut Anklage die 183 Parlamentsabgeordneten, das Präsidium des Nationalrates, das Justizministerium und die Richterschaft der Landesgerichte Krems, St. Pölten, Korneuburg, Linz und Wels. Dazu kamen zahlreiche Eingaben an Gerichte in Niederösterreich, Wien und Oberösterreich, an die Generalprokuratur, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie an das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Innenministerium.

    Einstiger Wiener FP-Bezirksrat als Holocaust-Leugner in Krems vor Gericht

    Das Oberlandesgericht Wien hatte einen Einspruch des 66-Jährigen gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Krems abgewiesen. Der Mann, der in dem Geschworenenprozess am Montag von Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz verteidigt wird, leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an einer wahnhaften Störung und ist nicht zurechnungsfähig. Auf die Befunde reagierte der Betroffene mit einer Strafanzeige gegen den Sachverständigen wegen falscher Beweisaussage unter Eid und Verleumdung.

    Der 66-Jährige war im Februar 1994 aus der FPÖ ausgeschlossen worden, weil er von einer “multikulturellen Bastardisierung der Gesellschaft” gesprochen hatte. Als beim Landesgericht Wienein Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gegen ihn anhängig war, tauchte er ab Mai 2000 jahrelang unter. Seit 2003 ist der Akademiker mehrmals nach dem Verbotsgesetz angeklagt worden.

    http://www.vienna.at/ehemaliger-wien...ericht/5721659
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  3. #3
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    Vier Jahre Haft und Einweisung für Holocaust-Leugner

    KREMS. Mit vier Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat ein Prozess um Holocaust-Leugnung am Montag in Krems geendet.

    26. März 2018

    Die Geschworenen entschieden einstimmig für einen Schuldspruch, sieben der acht Laienrichter hielten den in der Justizanstalt Stein inhaftierten 66-Jährigen für zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Mildernd bei der Strafbemessung war das Tatsachengeständnis, erschwerend u.a. der rasche Rückfall - während der Haft - und die vielfache Tatbegehung, sagte der vorsitzende Richter. Zudem wurde eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch ausgesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

    Der 66-Jährige musste sich wegen Paragraf 3h Verbotsgesetz verantworten, er weist nach Gerichtsangaben fünf einschlägige Verurteilungen auf. Dem Wiener werden von Oktober 2016 bis Juli 2017 verschickte Briefe sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgeworfen.

    "Propagandalügen"

    Der Angeklagte leugne den Holocaust, sagte die Staatsanwältin. "Eine Lüge", reagierte der 66-Jährige mehrmals während des Eröffnungsvortrags, was ihm eine Verwarnung des Richters einbrachte. Laut Vertreterin der Anklagebehörde handle es sich beim gebürtigen Kärntner um "einen Serientäter, einen Rückfalltäter", der wegen 3h Verbotsgesetz insgesamt mehr als 13 Jahre Haft erhalten habe. Seine letzte Verurteilung - drei Jahre unbedingt - sei im Februar 2016 rechtskräftig geworden. Im Oktober 2016 habe er wieder "unzählige" Briefe und Eingaben mit Hunderten Beilagen an verschiedenste Personen und Institutionen verschickt.

    In seinen Schreiben spreche der Mann von "Propagandalügen", sagte die Staatsanwältin. Er berief sich laut Anklage auf statistische Beilagen, wonach etwa "ab dem Jahr 1939, dem Beginn des sogenannten Holocausts an den Juden, die jüdische Weltbevölkerung angestiegen ist", wie zu lesen war. Er habe von einem "Mythos vom Völkermord" und einer "Mauthausen-Betrüger-Clique" geschrieben, führte die Staatsanwältin aus.

    Briefe richteten sich laut Anklage an die 183 Parlamentsabgeordneten samt Präsidium des Nationalrates, das Justizministerium und die Richterschaft der Landesgerichte Krems, St. Pölten, Korneuburg, Linz und Wels. Dazu kamen zahlreiche Eingaben an Gerichte in Niederösterreich, Wien und Oberösterreich, an die Generalprokuratur, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie an das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Innenministerium.

    Verteidiger Wolfgang Blaschitz verwies auf Ergebnisse von zwei Gutachten eines Sachverständigen, wonach der Angeklagte nicht zurechnungsfähig sei und nicht für seine Taten bestraft werden könne. Der 66-Jährige sei "weder gefährlich noch liegt eine Anlasstat vor, die es rechtfertigen würde, hier mit einer entsprechenden Maßnahme vorzugehen". Sein Mandant werde freizusprechen sein, sagte der Rechtsanwalt.

    Der 66-Jährige war im Februar 1994 aus der FPÖ ausgeschlossen worden, weil er von einer "multikulturellen Bastardisierung der Gesellschaft" gesprochen hatte. Als beim Landesgericht Wien ein Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gegen ihn anhängig war, tauchte er ab Mai 2000 jahrelang unter. Seit 2003 ist der Akademiker bereits mehrmals wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor Gericht gestanden.

    http://www.nachrichten.at/nachrichte...;art58,2851158
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    Krems

    OGH hob Urteil gegen Holocaust-Leugner teilweise auf


    Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil des Landesgerichts Krems gegen einen Holocaust-Leugner teilweise aufgehoben.

    09. Oktober 2018

    Der 66-Jährige hatte im März vier Jahre Haft erhalten, zudem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen. Nun hob das Höchstgericht den Wahrspruch zur Zusatzfrage nach der Zurechnungsunfähigkeit und das darauf beruhende Urteil auf.

    Damit wurde der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten teilweise stattgegeben. Der 66-Jährige, der in Briefen aus der Justizanstalt Stein u.a. an den Justizminister und die Parlamentsabgeordneten die Existenz von Gaskammern in der NS-Zeit bestritten und Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften getätigt hatte, war am 26. März nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Bei der Zusatzfrage hatten die Geschworenen - im Gegensatz zum Ergebnis des psychiatrischen Sachverständigengutachtens - mit sieben zu eins Stimmen dafür votiert, dass der 66-Jährige zurechnungsfähig sei. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe war eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch ausgesprochen worden. Der Angeklagte hatte daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde und - so wie die Staatsanwaltschaft - Berufung angemeldet.

    "In der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse, die die Einschätzung des Sachverständigen in Fragen stellen und die Annahme der Laienrichter stützen, sind nicht ersichtlich", hieß es in der OGH-Entscheidung. Die aufgehobenen Teile des Verfahrens müssen nun neuerlich vor einem Geschworenengericht in Krems verhandelt werden.

    https://www.noen.at/krems/krems-ogh-...ien-118775928#
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    Nachruf Wolfgang Fröhlich

    Der Galileo Galilei des 21. Jahrhunderts ist von uns gegangen

    by Nora Berger


    Am Sonntag, 28.11.2021, ist Dipl -Ing. Wolfgang Fröhlich im 71. Lebensjahr in Wien verstorben. Fröhlich darf in Anbetracht seiner langen Haftzeit von insgesamt über 15 Jahren und von drei Jahrzehnten politischer Verfolgung zu Recht als meistverfolgter Wissenschafter der Welt bezeichnet werden.

    Fröhlich wurde am 5. August 1951 in Friesach in Kärnten geboren und verbrachte seine Kindheit und Schulzeit in diesem südlichsten Bundesland Österreichs. Dort absolvierte er auch die Höhere Technische Lehranstalt mit Abitur/Matura, die den Grundstein zu seinem beruflichen Werdegang legte. Seinen Neigungen und seiner Vorbildung folgend begann er an der Technischen Universität Wien das Studium für Maschinenbau, in dessen Verlauf er sich auf Verfahrenstechnik spezialisierte. Bereits während des Studiums beruflich tätig, konnte er mit dem Abschluß als Diplomingenieur auf eine reichhaltige theoretische wie auch praktische Erfahrung verweisen.

    Seine Qualifikation befähigte ihn in der Folge zur Übernahme einer technischen Führungsposition im größten Krankenhaus Österreichs, dem Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH). Doch sein Verantwortungsbewußtsein und seine Fürsorge für die Patienten sollte ihn in einen schweren Konflikt mit seinen Vorgesetzten und dem korrupten politischen Establishment in Wien bringen. Denn er konnte nachweisen, daß über viele Jahre Infusionen und Operationsbesteck durch Asbestfasern (Asbest!) verunreinigt worden waren. Anstatt ihn für seine korrekte Vorgangsweise zu belobigen, versuchten die Herrschenden mit allen Mitteln die unbequeme Wahrheit zu unterdrücken. Denn Asbest ist karzinogen und hatte in tausenden Fällen mit unzähligen, in den Körper eingedrungenen kleinen Fasern Patienten des AKH in Mitleidenschaft gezogen. In der Folge entspannen sich juristische Auseinandersetzungen, die Fröhlich im Buch Der mißbrauchte Patient verarbeitete.

    Nunmehr arbeitslos geworden, fand Fröhlich Zeit, angebliche Fakten der Zeitgeschichte ebenfalls einer eingehenden wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen. Den Anstoß dazu gab ihm der Fall des 1992 zum Rücktritt von seiner Funktion als Präsident der österreichischen Bundesingenieurskammer gezwungenen Dipl.-Ing. Baurat h.c. Walter Lüftl. (Berufstätige und spezielle Berufsgruppen sind in Österreich in Kammern organisiert.) Dieser konnte zu diesem Zeitpunkt auf eine jahrzehntelange erfolgreiche Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger zurückblicken. Durch seine gutachterliche Widerlegung der Mär von Menschenvergasungen/Massentötungen durch Giftgas im Konzentrationslager Mauthausen in der Zeit des durch das Deutsche Reich befreiten Österreich hatte er den Haß der international vernetzten notorischen Geschichtsfälscher auf sich gezogen. Diese Kreise verfügen über eine Vielzahl von NGOs, in Österreich aber darüberhinaus über das vom jüdischen Alt-Stalinisten Herbert Steiner gegründete, halbstaatliche, mit öffentlichen Mitteln gemästete "Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes" (DÖW). Dort reichen sich Interessensvertretern des Staates Israel, Stalinisten und Antifaschisten die Hand und frönen (als "pressure group") der modernen Menschenjagd und der Indoktrination von Schülern, Lehrern und Richtern. Dieser erlauchte Kreis hatte 1992 eine Gesetzesänderung durchgesetzt, um das In-Frage-Stellen seines Geschichtsbildes mithilfe drakonischenlr Strafen zu unterbinden. Die zeitliche Nähe zu analogen Gesetzesänderungen in Westeuropa war kein Zufall, sondern muß als international (mutmaßlich von der ADL) koordinierte Maßnahme gegen das Erstarken des Geschichtsrevisionismus durch dessen naturwissenschaftliche Untermauerung angesehen werden. (Zündel/Faurisson/Leuchter)

    Diese Umstände weckten das besondere Interesse von Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich, und er begann seinerseits mit akribischen technisch-naturwissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema "Massentötungen durch Giftgas". Diese Beschäftigung führte zu eindeutigen Erkenntnissen, aufgrund derer ihn Jürgen Graf 1998 in der Schweiz als Sachverständigen beizog. Blausäure ist nämlich – entgegen der von den Holocaust-Fanatikern fabulierten alternativen Geschichte – in Form von "Zyklon B" zur wiederholten Massentötung an den behaupteten Tatorten (Auschwitz etc.) gar nicht geeignet. Fröhlich bestätigte darüberhinaus die Schlußfolgerungen von Dipl.-Chem. Germar Rudolf, was die Frage der Nachweisbarkeit und Beständigkeit von Blausäure-Verbindungen im Mauerwerk der angeblichen "Gaskammern" betrifft.

    Damit hatte sich Fröhlich in die vorderste Linie eines Kampfes gestellt, der mit ungleichen Mitteln ausgefochten wird. Die österreichische Strafjustiz wurde auf ihn aufmerksam gemacht, und so begann der wahrhafte Kreuzweg eines Galileo Galilei – oder sollte man besser sagen: eines Giordano Bruno? – des 21. Jahrhunderts.

    Fröhlich gelang es zwar, sich zeitweise durch Flucht dem Zugriff der Justiz zu entziehen, doch letztlich obsiegte der Verfolgungsdruck der von politischen Interessen gegängelten österreichischen Behörden. Er wurde gefaßt und in einem Schauprozeß, in dem ihm nicht einmal ansatzweise Waffengleichheit gewährt wurde, verurteilt. Diese moderne Neuauflage mittelalterlicher Inquisitionsprozesse wird durch Besonderheiten des österreichischen Strafrechts ermöglicht: So entscheiden Laienrichter (Geschworene) über die sonderbare Frage, "ob der Angeklagte sich auf andere Weise … im nationalsozialistischen Sinne" (Paragraph 3g) dadurch betätigt habe, daß er xxx geäußert/publiziert/getan habe oder "öffentlich … den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht" (Par. 3h NSDAP-Verbotsgesetz). Die Beantwortung einer solchen Frage mit "Ja" durch die Mehrheit der Geschworenen führt unweigerlich zu einer Verurteilung (mit einem Strafrahmen von bis zu 20 Jahren!) und wird von Obersten Gerichtshof (OGH) de facto nie aufgehoben, obliegt also der völligen Willkür der parteipolitisch ausgewählten, mitunter gerade eben eingebürgerten Geschworenen. Dieser auf der sogenannten "Feststellungsebene" angesiedelte "Wahrspruch" der Geschworenen wandert sodann in die Sammlung der höchstgerichtlichen Entscheidungen und dient als Maßstab zur Verurteilung anderer Dissidenten.

    Nachdem Fröhlich zwei Jahre Haft nicht brechen konnten, blieb er seinem Anliegen treu und versuchte, die Öffentlichkeit mit seinen wissenschaftlichen Argumenten über den Stand seiner Forschungen und die Mißstände der politischen Strafjustiz in Kenntnis zu setzen. Und so verbreitete er seine wissenschaftlichen Arbeiten in kompilatorischen Werken unter den Titeln:

    "Der Gaskammerschwindel. Psychoterror gegen die Völker – Naturwissenschaftliche Fakten und politische Hintergründe des Jahrhundertbetruges", "Galilei 2000. Dokumentation eines politischen Schauprozesses am Landesgericht für Strafsachen in Wien im Jahre 2003", "Amtsmißbrauch. Von der Staatsanwaltschaft zurückgelegte Strafanzeigen – Die österreichische Justiz als Werkzeug der Geschichtsfälscher", "Die Renaissance des Austro-Faschismus. Die normative Kraft des Unrechts in der Zweiten Republik Österreich – Vom Klerikal-Faschismus zum Zion-Faschismus".

    Durch seine Teilnahme an der Holocaust-Konferenz in Teheran 2006 begab er sich auf das gefährliche internationale Parkett. Was dann folgte, ist einmalig in der Geschichte der Wissenschaften! Da er sich weigerte, seinen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen abzuschwören und sie darüber hinaus in Schreiben an Entscheidungsträger in Politik, Wissenschaft und Pressewesen bekräftigte, war er von 2008 bis 2019 ohne Unterbrechung in Haft. 2018 bestand bereits die Gefahr, daß Fröhlich sein Lebensende in einer psychiatrischen Anstalt würde verbringen müssen. Doch der Oberste Gerichtshof, der sich bis dahin als williger Vollstrecker politischer Wünsche erwiesen hatte, gab einen Fingerzeig, der es dem Gericht erlaubte, einerseits Fröhlich zum letzten Mal zu verurteilen, ihn aber andererseits als "unzurechnungsfähig", aber dennoch "ungefährlich" entlassen zu können.

    Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich hat auch nach der Entlassung weder abgeschworen noch einen Rückzieher gemacht. Als späte Ehrung seiner Arbeit und seines Martyriums wurde ihm im Herbst dieses Jahres (2021) der internationale "Robert-Faurisson-Preis" verliehen. Wolfgang Fröhlich, der bei seiner Verurteilung 2005 einen Hinterwandinfarkt (Herzinfarkt) erlitten hatte, war den Strapazen einer Covid-19-Erkrankung nicht gewachsen und verstarb am Sonntag in Wien. Er hinterläßt seine Gattin und den gemeinsamen erwachsenen Sohn.

    https://unwiderstehlich.online/wolfg...lich-ist-frei/
    https://de.metapedia.org/wiki/Fr%C3%B6hlich,_Wolfgang
    https://de.metapedia.org/wiki/L%C3%BCftl,_Walter

    ANMERKUNG:

    Nicht genehme Richter werden in Österreich mitten im Verfahren ausgewechselt
    Richter, die bei solchen Machinationen nicht mitspielen wollen, bekommen nicht nur die Macht der Medien, sondern auch die Einflußnahme des Justizministers höchstpersönlich zu spüren: "Justizminister forderte Konsequenzen: Vorsitzender wurde abgelöst" ("Kurier", 25. Mai 1996, S. 9.). Dr. Hans Peter Januschke wurde als Richter abgelöst, weil er laut Behauptung des parteipolitisch weisungsgebundenen Staatsanwaltes "nicht unparteiisch" ("Neue KronenZeitung", 21.9.1996, S. 22) sei. Er hatte nämlich dem Antrag eines Angeklagten stattgegeben und Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich als Zeugen zugelassen. Dieser durfte erstmalig und einmalig vor einem österreichischen Gericht über die technische Unmöglichkeit der behaupteten Massentötungen durch Giftgas referieren. Sicherheitshalber wurden daraufhin – trotz des nicht abgeschlossenen Prozesses – nicht nur der Vorsitzende Richter, sondern auch gleich die gesamte Geschworenenbank ausgewechselt. Man griff auf Richter Andreas Pollack zurück, "dessen Geschworene zum Teil schon im Briefbomben-Prozeß saßen". ("Kurier", 24.9.1996, S. 9.) Daß in Österreich das System der parteipolitisch ausgesuchten "Berufsgeschworenen" nicht nur in Einzelfällen praktiziert wird, geht auch aus den unten angeführten Beispielen hervor. In einem dokumentierten Fall wurden unter acht Personen zufällig vier aus ein und demselben antifaschistischen Verein als Geschworene ausgewählt. Eineinhalb Jahre später wurde die von den Medien aufgeputschte Situation nach dem Bombenanschlag in Oberwart genutzt, um gezielt mehrere Verwandte der zu Tode gekommenen Roma in dem Schauprozeß gegen Hans Jörg Schimanek junior als Geschworene einzusetzen. Diese Vorgangsweise hat Tradition: "Bereits am 8. Mai 1945 hatte die Provisorische Regierung im NS-Verbotsgesetz die Einrichtung sogenannter Volksgerichte verfügt, die aus zwei Berufsrichtern (von denen einer den Vorsitz führte) und drei Schöffen bestanden. Die Schöffenlisten wurden auf Vorschlag der drei politischen Parteien (SPÖ, ÖVP, KPÖ) zusammengestellt." (DÖW, "Mitteilungen", Nr. 124/Dezember 1995, S. 2.)

    https://codoh.com/library/document/e...g-frohlich/de/
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