Das neue Waffengesetz Am 13.12.19 vom Bundestag beschlossen
Am 20.12.19 vom Bundesrat beschlossen
Dann Unterzeichnung durch Bundesregierung + Präsident Dann Veröffentlichung im Bundesanzeiger: Verkündung (Ende Dezember 2019 - Mitte Januar 2020)
Sechs Monate später: Inkrafttreten, aber: Altbesitzregelung endet mit Verkündung

Verbote:
- Full Auto Salutwaffen
- Magazine für scharfe Waffen mit mehr als 20 Schuss bzw. 10 Schuss, ausgenommen Randfeuer (Altbesitz 13.6.2017)
- Softair mit Full Auto und mehr als 0,08 Joule (bisher unter 0,5 Joule frei)

Freie Waffen: Keine Änderungen bei

- Armbrüsten
- Bögen
- Gas- und Schreckschusswaffen
- Luftdruckwaffen/Co2 mit F-Zeichen
- Vorderlader

Bisher frei, dann WBK-pflichtig:
- Salut- Langwaffen
- Pfeilabschussgeräte WICHTIG Altbesitz, letzte Chance!

Deko-Waffen:

Altbesitz weiter OK aber bei Weitergabe Meldepflicht (Registrierung), bei Alt-Deko Abgabe nur an Berechtigte

Messer:
- Neue Verbotszonen, überall im Stadtgebiet möglich
- Innerhalb der Zonen max. Klingenlänge 4cm
- Ausnahmen z.B. für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse (kl. Waffenschein, WBK etc.) wg. Zuverlässigkeit

Änderungen für WBK-Inhaber:

Allesamt: Verfassungsschutzprüfung VOR Erteilung der WBK Sportschützen:
- Gelbe WBK max. 10 Waffen
- Bedürfnisprüfung nach 5 bzw. 10 Jahren, danach Vereinspflicht Sammler:
- Magazinverbote,
- Full-Auto-Salutverbote aber: Ausnahmegenehmigungen möglich

Jäger:
- In geringem Umfang von Magazinverboten betroffen
- Nachtsichtaufsatzgeräte sind nun erlaubt (aber Änderungen im Jagdgesetz erforderlich) Letzte Chance für den legalen Kauf von Pfeilwaffen und Salut-Langwaffen, Altbesitzregelung endet mit der Verkündung (möglicherweise noch vor dem 1.1.2020)