Die Herrschaft Rheda umfasste ein Gebiet um die ehemals selbständige Stadt Rheda, die heute Stadtteil von Rheda-Wiedenbrück ist. Zur Herrschaft zählten die Orte Gütersloh, Herzebrock, Clarholz und Rheda. Die Herrschaft geht auf das Freigericht Rheda mit Vogteirechten an den Klöstern Liesborn und Freckenhorst zurück, die um 1170 in den Händen des Widukind von Rheda lagen. Widukind errichtete am Emsübergang zwischen Münster und Paderborn eine Wasserburg, das heutige Schloss Rheda.
Nach dem Tod Widukinds auf dem Kreuzzug Barbarossas kam die Herrschaft nach 1190 an die Edelherren zu Lippe unter Bernhard II. zur Lippe. Bernhards Nachfolger Hermann II. baute die Burg Rheda zu einer der größten Burgen Norddeutschlands aus. Zugleich verlegte er den Sitz der Freiherren zur Lippe von Lippstadt nach Rheda.
Nach dem Tod Simon I. zur Lippe 1344 kam Rheda in der Zweiten Lippischen Teilung an Bernhard V. zur Lippe. Nach dessen söhnelosen Tod 1364 entstand eine Fehde zwischen dem eigentlichen Erben Simon III. zur Lippe sowie Bernhards Schwiegersohn Otto VI. von Tecklenburg, der sich der Herrschaft bemächtigte. Die Fehde wurde erst 1491 durch Zahlung einer Geldsumme endgültig beigelegt, die Herrschaft Rheda blieb bereits unter Otto unter der Herrschaft der Tecklenburger.
Im Jahr 1527 führte der letzte tecklenburgische Graf Konrad in der Herrschaft die Reformation ein. Sie blieb bis 1557 tecklenburgisch und kam 1557 als Erbe an die Grafen von Bentheim. 1565 gewannen die Grafen von Bentheim nach einem jahrelangen Grenzstreit mit dem Fürstbistum Osnabrück durch den Bielefelder Rezess auch die Herrschaft über Gütersloh. 1588 wurde von den Grafen von Bentheim in der Stadt Rheda das reformierte Bekenntnis eingeführt, Gütersloh blieb lutherisch, Clarholz und Herzebrock katholisch. 1609 fiel die Herrschaft Rheda bei der Erbteilung der Grafschaft Bentheim an die Linie Bentheim-Tecklenburg.
Unter Napoleon kamen die Herrschaft Rheda und die Grafschaft Limburg 1808 an das Großherzogtum Berg. Nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft wurde Graf Emil Friedrich nicht wieder in seine Rechte eingesetzt. Auf dem Wiener Kongress wurde die Herrschaft Rheda 1815 dem Königreich Preußen zugeschlagen und 1816 wurde sie in den Kreis Wiedenbrück der Provinz Westfalen eingegliedert.
Das Haus Bentheim-Tecklenburg behielt auch nach der Aufhebung der Landeshoheit noch wichtige hoheitliche Funktionen und Rechte. Ihm unterstanden als Standesherr Gerichtsbarkeit, Polizei, Kirchen- und Schulaufsicht. 1817 wurde Graf Emil Friedrich I. in den erblichen Fürstenstand erhoben.

http://www.hoeckmann.de/geschichte/rheda.htm
https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft_Rheda